Der Schweizer Staat fördert seit 2018 unrentable Grosswasserkraftwerke. Doch die Förderung verkommt selbst zum Auslaufmodell.
Es wäre jetzt ein guter Moment, um diese Subvention abzuschaffen.
Mit dem 2018 revidierten Energiegesetz wurde eine Förderung für bestehende Grosswasserkraftwerke eingeführt, die es offenbar gar nicht mehr braucht.
Nur vier Anträge
Betreiber von unrentablen Grosswasserkraftwerken haben für Strom, den sie im Vorjahr unter den Gestehungskosten am Markt verkaufen mussten, Anspruch auf eine Marktprämie.
Im Jahr 2024 hat das Bundesamt für Energie BFE aber nur vier Gesuche um eine Marktprämie von rund 1,6 Millionen Franken für 159 Millionen Kilowattstunden Strom erhalten, teilte die Behörde kleinlaut mit.
Nur 0,3 Prozent betroffen
Zum Vergleich: Die Marktprämien 2020 gingen an 23 Empfänger und die Fördersumme betrug rund 84 Millionen Franken für rund 9,6 Milliarden Kilowattstunden.
Für das Geschäftsjahr 2018 war von 17 Gesuchstellern eine Fördersumme in der Höhe von rund 65 Millionen Franken und 8,85 Milliarden Kilowattstunden Strom erreicht worden.
Während die Subvention rund 24 Prozent der Schweizer Stromförderung aus Wasserkraft betraf, lag der Wert 2024 bloss bei nur 0,3 Prozent der Schweizer Landeserzeugung im Jahr 2023, hiess es im Communiqué.
2023 gar keine Förderung
Als Grund für die rückläufigen Zahlen gibt das BFE eine Folge der hohen Strompreise an.
Anspruch auf eine Marktprämie hat nur, wer das Risiko ungedeckter Gestehungskosten trägt.
Im vergangenen Jahr wurden sogar gar keine Marktprämien ausbezahlt. So unnötig war das Förderinstrument.
Fördertopf bleibt ungenutzt
Nach Abzug der Vollzugskosten für die Abwicklung der Marktprämie und der Rückerstattungen des Netzzuschlags an energieintensive Unternehmen, stehen der Marktprämie im Jahr 2024 wieder rund 100 Millionen Franken zur Verfügung.
Doch die Anbieter interessieren sich offenbar viel zu wenig für das Geld. Dies gilt wohl selbst für den Fall, wenn der Markt mal wieder dreht.
Im Jahr 2020 wurde der Fördertopf bei Weitem nicht ausgeschöpft.
50 Prozent an Ablehnungsquote
Die Förderung hat das BFE ohnehin an eine mandatierte Vollzugsstelle, nämlich an die Afry Schweiz AG, ausgelagert.
Die Überprüfung dort habe ergeben, dass diesmal nur 2 der vier Gesuchsteller für 2 Grosswasserkraftanlagen überhaupt Anspruch auf eine Marktprämie hätten.
Das BFE wies die zwei Gesuche ab, wie es in einem Merkblatt hiess.
Die Betroffenen können sich aber noch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Entscheid wehren.
Auch dies zeigt, welch Aufwand neben der ganzen Antragstellung und Prüfung für die 300.000 Franken an Subventionen überhaupt entstehen. (Gesuche für 1,6 Millionen Franken eingereicht minus Bewilligung von 1,3 Millionen Franken).
Wichtige Informationen
Das BFE will zwar nicht sagen, wer sich hinter den Schnäppchenjägern verbirgt. Zahlen zu einzelnen Anspruchsberechtigten würden nicht publiziert, hiess es.
Bei zwei Bewilligungen weiss die andere Partei aber genau, wie der Fördermarkt aussieht und wer unprofitabel die Produktion von Wasserstrom sein kann.
Förderung könnte verschwinden
Zwar ist das Subventionssystem ohnehin bis 2031 limitiert.
Doch zum Überleben von unrentablen Grosswasserkraftanlagen ist das Förderungssystem völlig ungeeignet.
Rechnet man noch die ganzen Stunden an Arbeit in den Behörden und beteiligten Unternehmen hinzu, macht die Subvention überhaupt keinen Sinn.
Schummeleien entdeckt
Das BFE hat ohnehin festgestellt, dass die Stromanbieter bei der Ermittlung eines einfachen Ansatzes zur Marktprämie die Erlöse teils unterschätzten und die betroffenen Kraftwerke dadurch sehr hohe ungedeckte Gestehungskosten auswiesen. Klar, schliesslich wollen sie dem Staat viel Geld aus dem Steuertopf entlocken.
Künftig will das BFE daher die Erträge und tatsächlichen Kosten genauer prüfen, wie es zur neuen Systematik für 2025 hiess.
Auch dies zeigt, dass sich die Förderung zu einem Spielball der Beamten entwickelt hat und eigentlich abgeschafft gehört.
Geld wird nicht gespart
Es irrt allerdings, wer glaubt, dass der Staat vom Fördertopf von 100 Millionen Franken viel Geld gespart hat, wenn er nur 1,3 Millionen Franken auszahlt.
«Die nicht verwendeten Mittel werden gemäss den Vorgaben im Energiegesetz für andere Verwendungszwecke eingesetzt», hiess es nämlich von der Schweizer Energiebehörde.
Damit zeigt sich, dass das Geld der Steuerzahler so oder so verloren ist.
03.12.2024/kut.