Weiteres Ungemach für die Schweiz wegen CS-Untergangs

Das Logo der Credit Suisse am Zürcher Paradeplatz
Der Untergang der Credit Suisse hallt noch lange nach. (Bild: muula.ch)

Die Schweiz hat sich wegen der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS schon Rechtsstreitigkeiten eingehandelt. Nun kommt weiterer Ärger hinzu.

Die Krisenbank Credit Suisse (CS) wurde per Bundesratsbeschluss mit der Konkurrentin UBS fusioniert.

Dabei wurde vielen Investoren ihr Geld weggenommen und Rechte von Aktionären ausgehebelt.

Geld im Ausland sichern

Dass die sich vor Gericht wehren, ist wohl nur verständlich. Doch kommt noch weiteres Ungemach hinzu.

Die Schweiz schliesst nämlich regelmässig mit Staaten sogenannte Investitionsschutzabkommen. Da wird wahrscheinlich eher daran gedacht worden sein, dass Schweizer Gelder im Ausland auch sicher sein sollen.

Ersten Schritt eingeleitet

Doch nun wird im Falle der CS mindestens eins der 110 Investitionsschutzabkommen zum Bumerang.

«Die Schweiz hat bisher eine Klageandrohung von einer ausländischen Investorengruppe erhalten», teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco dem «SonntagsBlick» mit.

Bevor ausländische Investoren nämlich gegen die Schweiz ein Schiedsverfahren einleiten können, müssen sie dem Land eine solche Klageandrohung zustellen.

Somit wird es neben den Gerichtsverfahren auch hier Ernst.

Weitere Angaben verweigert

Danach hat die Schweiz sechs Monate lang Zeit, sich auf ein Schiedsverfahren vorzubereiten.

«Erst nach Ablauf dieser Frist kann eine Klage eingereicht werden», hiess es weiter vom Seco.

Weiter wollte die von Seco-Chefin Helene Budliger Artieda geführte Behörde sich bei dem Streitfall nicht in die Karten blicken lassen.

Anleihe- vor Aktieninvestoren

Die Investitionsschutzabkommen sollen entwickelte Länder vor Enteignungen in Entwicklungsländern schützen. Indessen geht dies offenbar nach hinten los.

Wer die Investorengruppe ist und auf welches Abkommen mit welchem Land sie sich berufen, ist nicht bekannt.

Allerdings geht es bei dem Schlichtungsverfahren um die Abschreibung der sogenannten AT1-Bonds, bei dem Anleihegläubiger unüblicherweise vor den Aktieninvestoren ins Gras beissen mussten.

Der Bundesrat hatte alle Mitbestimmungsrechte von Investoren zudem per Notrecht einfach ausgehebelt.

Schutz der Volkswirtschaft

Das Seco verteidigte den Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, die CS angewiesen zu haben, von ihrem Recht auch Gebrauch zu machen, die AT1-Instrumente vollständig zu entwerten.

«Die getroffenen Massnahmen waren notwendig, um die nationale und internationale Finanzmarktstabilität und damit die Schweizer Volkswirtschaft zu schützen», hiess es weiter.

Die Möglichkeit der Abschreibung sei ausdrücklich vorgesehen gewesen und die Eigentümer waren darüber vollständig im Bilde gewesen, so das Seco weiter.

Hätte dies irgendeine Bananenrepublik mit Schweizer Investoren so gemacht, würde die Schweiz wahrscheinlich Sturm laufen.

Milliardenzahlung bei Einigung?

Die Investitionsschutzabkommen, die man öffentlich in der Datenbank des Bundes aufrufen kann, sehen eine fünfjährige Frist bei Enteignungen vor, in der Schiedsgerichte angerufen werden können.

Anders als die Tausenden Kläger vor Gericht müssen sie nicht so rasch agieren.

Doch neben den Gerichtsverfahren muss sich die Schweiz nunmehr auch noch für Schiedsgerichtsverfahren wappnen und möglicherweise wegen der CS sogar Entschädigungszahlungen leisten.

17.06.2024/kut.

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