Walliser List führt zum Festpreisdebakel um F-35

Viola Amherd an der Bürgenstock-Konferenz zur Ukraine
Die Ex-Verteidigungsministerin Viola Amherd nutzt ein Missverständnis. (Bild: VBS PD)

Die Schweiz kennt aufgrund ihrer Sprachenvielfalt täglich Missverständnisse. Viola Amherd machte sich dies beim Kauf der US-Kampfjets zunutze.

Walliser sind ein einfallsreiches Völkchen, die schon mal spanischen Wein als ihren eigenen verkaufen oder aber auch einen Fixpreis ersinnen, wo es ganz klar keinen gab.

Dreiecksgeschäft vereinbart

Die ehemalige Verteidigungsministerin Viola Amherd, Oberwalliserin aus Brig-Glis, verteidigte ihr Verhandlungsgeschick bis aufs Messer, dass die Schweiz mit den Amerikanern einen Festpreis für den Kauf von 36 F-35-Kampfjets vereinbart habe.

Als der Bluff immer klarer wurde, erklärte sie Mitte Januar per Ende März 2025 lieber ihren Rücktritt.

Sprachlich aufgefallen ist der cleveren Politikerin wohl, dass die Amerikaner immer von einem «fixed price» sprachen, wobei die US-Regierung stets meinte, dass sie die F-35-Kampfjets vom US-Hersteller Lockheed Martin besorgt und zu genau ihren Gestehungskosten an die Schweiz weiterverkauft (siehe Grafik).

Volk schmackhaft machen

Insofern war und ist der Preis tatsächlich fix. Amherd und das Verteidigungsdepartement VBS wollten jedoch den «Festpreis» anders interpretiert haben, nämlich so, dass für die Schweiz keine Zusatzkosten als den vereinbarten Betrag entstehen.

Auf diese Weise konnte sich Amherd als clevere Verhandlerin darstellen und dem Volk das Geschäft schmackhaft machen.

Der Kauf sei kein Fass ohne Boden, so die gute Nachricht laut Finanzrahmen des Abstimmungsbüchleins.

Preise sind Schätzungen

Dass es rechtlich aber schwierig war, so etwas mit den Amerikanern zu vereinbaren, dürfte selbst Amherd klar gewesen sein.

Sie holte daher die renommierten Anwälte von Homburger, um der «Story» zum Festpreis mehr Nachdruck zu verleihen.

Doch die Staranwälte schrieben in ihrem Gutachten, welches nun der Öffentlichkeit im Entwurf vorliegt, klar, dass der Kaufvertrag keine Klausel mit einer Festpreiszusage enthalte.

Daher bestünde das Risiko, dass die Preise als Schätzungen gelten, hiess es.

Diplomatische Schützenhilfe

Die Schweizerische Eidgenossenschaft könnte unter gegebenen Voraussetzungen ein Kostenerhöhungsrisiko treffen.

«Allerdings wäre auch eine Preissenkung möglich», erklärten die Homburger-Advokaten wörtlich.

Es ist eben ein Fixpreis, alles, was die US-Regierung bezahlen muss, bekommt die Schweiz 1 zu 1 in Rechnung gestellt. Eben «fix».

Daher störte es die US-Botschaft in Bern auch nicht, dies in einem Communiqué so zu erwähnen.

«As Switzerland continues its F-35 procurement, which includes fixed price contracts, the United States remains committed to the transparency we have demonstrated throughout this process», ist somit auch korrekt.

US-Gesetz verbietet Verlustgeschäft

Die US-Regierung schliesst die Verträge mit Lockheed Martin aber erst rund zwei Jahre vor einer Batch-Auslieferung für den jeweiligen Batch, hatte Armasuisse den Anwälten sogar erklärt.

Die Schweiz darf in diese Vereinbarung logischerweise Einsicht nehmen, damit sie sich vergewissern kann, dass die Amerikaner ihr auch ja den «fixen» Preis, den die US-Regierung selbst zahlen muss, verrechnet hat.

Den Berner Beamten ist auch klar, dass die US-Regierung bei solchen Verträgen laut Gesetz keinen Verlust erleiden darf, also wenn die Kosten bei der Herstellung steigen, werden diese fix der Schweiz weitergereicht.

Keine gerichtliche Prüfung möglich

Die Vereinbarung über die Teuerung sind sogar nur im Beiwerk erwähnt.

Die Homburger Anwälte erklären, dass sie nur zur Auslegung des Originalvertrages beigezogen werden könnten.

«Ferner ist zu berücksichtigen, dass der Streitbeilegungsmechanismus aufgrund der zwischenstaatlichen Natur dieses Beschaffungsvertrags auf den diplomatischen Kanal verweist», hiess es weiter.

Eine gerichtliche Überprüfung oder Rechtsdurchsetzung dürfte kaum möglich sein, so die Zürcher Advokaten.

Dies bestätigten später auch noch klar US-Anwälte von Arnold & Porter.

Kauf der F-35-Kampfjets der Schweiz von den USA laut Homburger

Süffisant hält die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates GPK-NR bei ihrer Untersuchung zum Kampfjet-Kauf mehrmals fest, dass Homburger nur mündlich vom VBS beauftragt worden war.

Ohne Dokumentation konnte das Amherd-Department die Richtung des Gutachtens wohl quasi noch gut vorgeben.

Finanzprüfer warnten

Doch auch die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK zweifelte auf Basis dieser Vereinbarungen mit den Amerikanern daran, dass die Schweiz einen Festpreis für die F-35-Kampfjets vereinbart habe.

Auf das EFK-Gutachten reagierte Armasuisse in einer Stellungnahme allerdings erbost.

«Wie die EFK selbst feststellt, hat die Armasuisse mit der US-Regierung einen Vertragsartikel verhandelt, wonach die US-Regierung die F-35A beim Hersteller mittels eines Festpreisvertrages kauft und diese der Schweiz zum selben Festpreis weiterverkauft», erklärte das Bundesamt für Rüstung damals.

Weitere Zusatzkosten bei Wartung

Die über 40-jährige Erfahrung der Armasuisse bei der Abwicklung von solchen Geschäften habe gezeigt, dass es in keinem der vielen Verträge zu Kostenüberschreitungen gekommen sei, hiess es sogar.

Die Inflation und alles Weitere seien also inklusive, obwohl die Finanzprüfer des Bundes «keine rechtliche Sicherheit für einen Festpreis im Sinne einer Pauschale nach Schweizerischer Rechtsprechung» sahen.

Unsicherheit bestünde sogar zusätzlich bei den Wartungskosten über die gesamte Lebensdauer, mahnte die EFK. Es kann auf die Schweiz demnach ein noch grösseres Fix-Preis-Wunder zukommen.

Tag der Wahrheit kommt

Letztlich zeigt sich, dass der Fixpreis ein sprachliches Problem darstellt, bei dem alle Seiten quasi recht haben.

Man redet über das Gleiche und meint doch jeder etwas anderes.

Für die Bundesrätin Amherd war dies natürlich so lange praktisch, bis die Walliser List nicht mehr zu halten war.

18.08.2025/kut.

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