Viele Mieter brauchen Geduld für Mietzinssenkungen

Ein Wohnhaus mit Balkonen
Der Wert des Hypothekarzinses im Mietvertrag entscheidet über Reduktionen. (Bild: Pexels / pixabay)

Tausende haben auf die Reduktion ihres Mietzinses gehofft. Doch der Entscheid hing für die meisten Mieter an einem Seidenfaden.

Der Referenzzinssatz des Bundesamtes für Wohnungswesens (BWO) ist im vergangenen Quartal zwar gesunken.

Zu einer Reduktion des für Mietverhältnisse zugrunde liegenden Hypothekarzinses kommt es dennoch nicht, wie die Schweizer Wohnbehörde am heutigen Montag mitteilte.

Kaufmännische Rundung

Das BWO ermittelt den Hypothekarzins mittels des vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatzes der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken.

Dieser sei im vergangenen Quartal von 1,67 auf 1,63 Prozent gesunken, hiess es vom BWO. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet und beträgt somit weiterhin 1,75 Prozent.

Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz der Bankenwerte auf unter 1,63 Prozent sinkt oder auf über 1,87 Prozent steigt.

Banken entscheiden

Für eine Senkung hätte der Durchschnittswert also ein klein wenig mehr sinken müssen.

Zahlreiche Mieter hatten auf eine Senkung auf 1,5 Prozent gehofft, weil sie dann von ihren Vermietern eine Mietzinsreduktion hätten fordern können. Vermieter haben sicher gehofft, es kommt nicht zur weiteren Senkung.

Vielleicht hat die eine oder andere Bank mit ihren Hypothekarzinsofferten auch noch etwas gewartet, damit das Zinsbarometer nicht zu früh nach unten kippt.

Schliesslich sind höhere Zinsmargen für die Geldhäuser gut.

Wert im Mietvertrag ansehen

Wenn der Mietzins in einem Mietverhältnis allerdings noch auf einem Referenzzinssatz von 2,00 Prozent oder höher beruht, bestünde grundsätzlich weiterhin ein Senkungsanspruch, hiess es weiter vom BWO.

Der Referenzzinssatz liegt seit 2. Dezember 2023 bei 1,75 Prozent und da sich der Wert im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergebe sich seit der jüngsten Bekanntgabe keine neuen Senkungs- oder Erhöhungsansprüche bei der Miete.

Kantonale Regeln abgeschafft

Für die Mietzinsgestaltung wird in der Schweiz seit 10. September 2008 auf den einheitlichen Hypothekarzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.

Die nächste Publikation des relevanten Zinssatzes steht für den 3. März 2025 an. Darauf müssen die Mieter nun hoffen.

Für die Leitzinsen der Schweizerischen Nationalbank SNB, welche den Ausschlag für Hypothekarkredit geben, stehen wohl weitere Senkungsschritte an.

Vieles dreht sich da in der Schweiz aber im Kreis, weil tiefere Mieten die Inflation stark drücken und wieder tiefere Leitzinsen die Hypothekarzinsen senken.

02.12.2024/kut.

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