In den USA gilt sein Jahresanfang eine Sondersteuer auf Aktienrückkäufe. Bisher hiess es, ausländische Firmen seien davon kaum betroffen – nun wird aber klar, die ganze Welt soll zahlen.
Seit Anfang Jahr gibt es in den USA eine neue Steuer von 1 Prozent auf Aktienrückkäufe, die sogenannten Share-buybacks.
Diese Tax fällt also an, wenn Firmen ihre eigenen Aktien zurückkaufen.
Milliarden an Steuern
Da dies meist Milliarden sind, kommt auch richtig viel Geld damit ins Staatssäckel.
Die US-Administration von Präsident Joe Biden geht von Einnahmen in Höhe von 74 Milliarden Dollar innerhalb einer Dekade aus.
Demokrat Biden selbst würde den Steuersatz sogar vervielfachen, weil mit diesen Transaktionen nur die Aktionäre und das Topmanagement von Konzernen belohnt würden.
Experten warnen
Bisher hiess es, ausländische Firmen seien von der Steuer nur marginal betroffen.
Doch die US-Staatsdiener haben sich etwas einfallen lassen und dies dürfte Schweizer Konzerne betreffen.
Das «Wall Street Journal» meldete am vergangenen Wochenende, dass deutlich mehr Auslandskonzerne von der Tax tangiert sein dürften.
Zitiert werden der dänische Pharmakonzern Novo Nordisk, die Anwälte von Clifford Chance LLP und auch Wirtschaftsprüfer von EY. Die Klarstellungen der US-Behörden würden nun andere Steuerumstände beinhalten, als bisher zu der Steuer bekanntgegeben worden war.
Demnach seien ausländische Firmen von der Tax nicht mehr bloss betroffen, falls ausländische Aktivitäten direkt in die Finanzierung eines Aktienrückkaufes involviert seien.
Schwammige Grundlagen
Nun würden sämtliche Finanztransaktionen inklusive Dividendenausschüttungen von und zu ausländischen Beteiligungen über zwei Jahre als Massstab der Aktienrückkauf-Steuer angewendet.
Dies würde die Tax auf Aktienrückkäufe quasi für alle Firmen weltweit obligatorisch werden lassen, warnten die Finanzexperten, weil es praktisch immer konzerninterne Transaktionen von und zu den USA gebe.
Der dänische Pharmakonzern Novo Nordisk beklagte, dass jegliche Geschäftsaktivitäten in irgendeiner Form zur Finanzierung von Dividenden- oder Aktienrückkäufen beitragen würden und daher die Steuer somit immer anfiele.
Gegenwehr eingesetzt
Die Amerikaner argumentieren damit, dass sonst US-Konzerne im internationalen Wettbewerb benachteiligt wären.
Doch es hagelt umgehend Kritik: Es könne nicht sein, dass die USA eine lokale Steuer einführten, die dann quasi international zur Anwendung komme.
Auch könnten andere Länder genau das Gleiche machen.
Kanada warnte sogleich, die Bedingungen der kanadischen 2-Prozent-Share-buyback-Steuer, die ab Januar 2024 anfällt, seien noch nicht zu 100 Prozent festgezurrt.
Vielleicht wählt das Land den gleichen Kniff, um US-Firmen dann zur Zahlung der kanadischen Steuer zu zwingen.
Gegenseitiges Hochschaukeln
Es zeigt sich, wie ein Staat eine Steuer einführt und die sich dann rund um den Erdball zieht.
Eventuell müsste sich auch die Schweiz ja Gegenmassen einfallen lassen, um wieder gleichlange Spiesse weltweit zu haben.
17.04.2023/kut.
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