Der Swisscom-Konzern hat ein altes Verfahren vor dem höchsten Gericht der Schweiz für sich entschieden. Eine Millionenbusse wird aufgehoben.
Der Schweizer Telekomkonzern Swisscom hat nach über einem Jahrzehnt ein Verfahren vor Bundesgericht für sich entschieden.
Das höchste Gericht des Landes hiess eine Beschwerde gegen den Entscheid der Wettbewerbskommission Weko letztlich gut.
Aufhebung der Sanktionsverfügung
Das Bundesgericht kam zum Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung im Jahr 2008 zur Breitbandvernetzung der Poststandorte korrekt verhalten, teilte der Telekomriese am Donnerstagabend überraschend auf Basis des Urteils von Anfang März 2024 mit.
Das Bundesgericht hob die ursprüngliche Sanktionsverfügung der Weko aus dem Jahr 2015 mit einer Busse von über 7 Millionen Franken sowie ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021 auf.
Sunrise nicht behindert
Laut den höchsten Richtern des Landes hat Swisscom weder gegenüber dem Konkurrenten Sunrise noch gegenüber der Schweizerischen Post unangemessene Preise erzwungen.
Der Zuschlagspreis bei der Post sei das Ergebnis von Verhandlungen gewesen und sei nicht einseitig von Swisscom festgesetzt worden, hiess es weiter. Auch läge kein missbräuchliches Verhalten von Swisscom im Sinne einer Kosten-Preis-Schere gegenüber Sunrise vor.
Marktstellung missbraucht
Die Post hatte im Jahr 2008 die Breitbandanbindungen ihrer Standorte (WAN, Wide Area Network) neu ausgeschrieben. Nach der Eignungsprüfung forderte sie Sunrise, UPC und Swisscom auf, ein Angebot einzureichen.
Im Januar 2009 erteilte sie der Offerte von Swisscom den Zuschlag. Sunrise reagierte mit einer Anzeige bei der Wettbewerbsbehörde gegen Swisscom und machte geltend, Swisscom habe gegen das Kartellgesetz verstossen.
Im September 2015 gelangte die Weko zum Schluss, dass Swisscom ihre Marktstellung missbraucht, von Konkurrenten und der Post unangemessene Preise erzwungen sowie eine sogenannte Kosten-Preis-Schere praktiziert habe.
Oft nur Swisscom im Fokus
Swisscom hatte bereits vor der Weko aufgezeigt, dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn sie Vor- und Eigenleistungen sinnvoll kombiniert eingesetzt hätte.
Das sahen die Bundesrichter nun genauso.
Die Swisscom und die Weko haben ein ambivalentes Verhältnis. Die Schweizer Wettbewerbshüter gehen hart gegen den Telekomkonzern vor, während andernorts die Kartelle nur so agieren, macht die Weko dort aber kaum etwas.
19.04.2024/kut.