SP-Bundesrat Beat Jans sprach bei der Handelskammer beider Basel. Der Justizminister beschwor ein Modell für Arbeitsplätze und Wohlstand.
Der Schweizer Justizminister und SP-Bundesrat Beat Jans ist derzeit oft in der Kritik, weil er viel verspricht und wenig davon hält.
Doch in seiner Heimatregion, der Nordwestschweiz, konnte er am Mittwochabend punkten, weil er vor wohlgesonnenem Lokalpublikum seine Sicht der Dinge um Migration, EU-Rahmenabkommen und fremde Richter darlegen konnte.
Vorteile für die Schweiz
Wenn jemand Steine in den Weg lege, solle man etwas damit bauen, versuchte Jans die Anwesenden im Kongresszentrum an der Messe Basel während seiner Rede an Generalversammlung der Handelskammer beider Basel zu begeistern.
«Die institutionellen Lösungen, die mit dem Common Understanding zwischen der Schweiz und der EU vorgeschlagen werden, sind vorteilhaft für die Schweiz», betonte der Justizminister.
Fortschritte betonen
Die dynamische Rechtsübernahme sowie der Streitbeilegungsmechanismus seien Fortschritte, hiess es weiter.
Sie verbesserten die Rechtssicherheit und stellten sicher, dass die Schweiz ihre Souveränität beibehalte.
Und die Schweizer Bevölkerung habe über Volksabstimmungen auch in Zukunft das letzte Wort, erklärte der 59-jährige SP-Politiker.
Mitgestaltung der EU?
Mitsprache kombiniert mit der Bereitschaft, dass die Schweiz neue Regeln grundsätzlich übernehme – dieses Modell solle vom Schengen-Bereich auch auf die Binnenmarktabkommen übertragen werden, hiess es weiter.
«Wenn wir hier das EU-Recht mitbesprechen und mitgestalten können, ist das ein Fortschritt gegenüber heute», sagte der SP-Bundesrat zudem.
Derzeit habe die Schweiz dieses Mitspracherecht nicht.
Angst vor höheren Kosten
Die EU habe die Schweiz gepiesackt, also etwa die Anerkennung der Börsenäquivalenz entzogen und das Land bei Horizon zurückgestuft.
Die Firmen aus der Medizinaltechnik müssen ihre Produkte zudem in der Schweiz und in der EU zweimal zulassen, was zu höheren Kosten führt. Im Falle von Streit solle aber künftig besser ein paritätisch besetztes Schiedsgericht entscheiden, erklärte Jans.
Der Europäische Gerichtshof EUGH sei zudem nur dafür vorgesehen, das geltende EU-Recht auszulegen, so wie unser Bundesgericht Schweizer Recht auslegt.
Prüfung von Sanktionen
«Am Schluss würde aber immer das paritätische Schiedsgericht entscheiden», hob der Schweizer Justizminister hervor, insbesondere auch, ob eine Sanktion verhältnismässig sei.
«Die dynamische Rechtsübernahme käme nur bei Neuerungen im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen zur Anwendung», erklärte Jans weiter.
Letztlich gelte alles nur zwischen den Staaten und nicht zwischen Privatpersonen.
Keinen Präzedenzfall
Und noch eine frohe Botschaft verkündete der Bundesrat vor den Wirtschaftsvertretern in der Grenzregion zur EU.
«Raten Sie mal, wie oft es zwischen der EU und den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein je zu Ausgleichsmassnahmen gekommen ist?», frage er rhetorisch in den Saal.
«Noch nie», schrie er förmlich den Anwesenden zu und punktete damit beim applaudierenden Publikum in Basel.
23.05.2024/kut.