
Die Wettbewerbshüter haben ein Kartell unter Detailhändlern ausgehoben. Dies dürfte auch die Schweizer Bauern mit Fenaco unter Druck bringen.
In der Schweiz lässt der Wettbewerb oftmals zu wünschen übrig.
Das zeigt sich regelmässig, wenn die Wettbewerbshüter sich ein Kartell vorknöpfen.
Illegale Preisabreden
Von Bündner Baufirmen oder Tessiner Stahlhändlern war schon alles dabei.
Diesmal krallt sich die Wettbewerbskommission Weko 16 Detailhändler sowie die Markant Handels- und Industriewaren-Vermittlungs AG, die illegale Preisabsprachen getroffen haben.
Unter den Betroffenen sind grosse Namen wie Manor, Müller, Spar, der Kiosk-Betreiber Valora oder das Berner Warenhaus Loeb, wie die Weko am heutigen Dienstag bekanntgab.
Kickbacks an Händler
Diese Händler beschaffen Produkte des täglichen Bedarfs bei national und international tätigen Lieferanten.
Markant bietet für die Händler sowie deren Lieferanten verschiedene Dienstleistungen an, darunter die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.
Für ihre Dienstleistungen verhandelt Markant mit den Lieferanten auch Dienstleistungskonditionen, die Markant teilweise als Rückvergütungen an die Händler auszahlte.
Zudem handelt Markant mit den Lieferanten Rabatte für die Händler aus.
Kollektivstrafen für Lieferanten
Mit den Rabatten hat die Weko kein Problem.
Problematisch ist hingegen das knallharte Kartellrechtsregime um die Rückvergütungen inklusive der damit verbundenen kollektiven Durchsetzungsmassnahmen.
Um die Händler nämlich beliefern zu können, mussten die Lieferanten von Markant ein Dienstleistungsbündel beziehen, das stets teurer wurde, hiess es von den Wettbewerbshütern zur Vorgehensweise.
Wenn die Lieferanten die erhöhten Dienstleistungskonditionen nicht akzeptierten, ergriffen die Händler kollektive Massnahmen, um die Lieferanten zum Einlenken zu bringen. Diese Massnahmen gingen bis zur Auslistung von Produkten aus dem Regal.
Millionenbusse verhängt
Markant bezahlte einen Teil der Dienstleistungskonditionen als Rückvergütungen an die 16 Händler aus, ohne dies gegenüber den Lieferanten auszuweisen.
Die kollektiven Durchsetzungsmassnahmen sowie die Ausgestaltung der Rückvergütungen verzerrten den Wettbewerb unter den Lieferanten, erklärte die Weko zur Situation.
Die Weko stufte die Vereinbarung zwischen Markant und den Händlern über die Rückvergütungen und die damit verbundenen kollektiven Massnahmen als unzulässige einkaufsseitige Preisabrede ein.
Die Wettbewerbsbehörde büsste die Händler dafür mit insgesamt rund 28 Millionen Franken. Der Entscheid könne noch an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden, hiess es einschränkend.
Zwang zur Bauerngenossenschaft
Drei Beteiligte um die Preisabrede-Sünder, nämlich Landi, Volg und der Lebensmittelgrossist Cadar, kamen mit einem blauen Auge davon.
Sie gehören selbst zum Kartell der Schweizer Bauern Fenaco und kooperierten mit der Weko, weshalb die Behörde von einer Busse absah.
Doch klar wird durch die Beschreibungen der Wettbewerbshüter, dass die Fenaco bei ihrem eigenen Geschäftsmodell auch unter Druck kommt.
Die Fenaco ist selbst eine Einkaufsgemeinschaft und gibt Rückvergütung an die beteiligten Bauern in verschiedensten Formen.
Doch wer von den Lieferanten ausschert, so erfuhr muula.ch, wird offenbar auch mit Druck zurück in die Reihen von Fenaco geholt.
Rückpfiff der Wettbewerbshüter
Ungeschoren kam bei den Detailhandels-Kartellsündern auch Markant selbst davon.
Markant trage keine Sanktion, weil die Firma keine Konkurrenz der Händler sei, hiess es zur Begründung. Doch das Geschäft der Firma ist ohnehin ruiniert.
Wettbewerb lässt in der Schweiz regelmässig zu wünschen übrig.
Doch nun sollen die Wettbewerbshüter sogar wieder in ihre Schranken verwiesen werden, weil die Behörde offenbar zu häufig Fehlleistungen von Firmen und «Kooperationen» aufdeckt, die klar wettbewerbswidrig sind.
08.07.2025/kut.