Schweizer Börse SIX greift bei Talenthouse durch

Die Schweizer Börse SIX
Die Schweizer Börse SIX treibt die Dekotierung von Talenthouse voran. (Bild: PD)

Die Schweizer Börse SIX will Talenthouse als kotierte Firma loswerden. Mit einer indirekten Begründung schafft der Handelsplatz selbst Tatsachen.

Der Streit um die Dekotierung der Talenthouse AG an der Schweizer Börse SIX geht in eine neue Runde.

Die Beschwerdeinstanz der SIX habe die Dekotierung nun aber per 8. Juli 2024 angeordnet, teilte die Schweizer Börse am heutigen Montag überraschend mit.

Emittent will nicht gehen

Der Handel der Namenaktien bleibe eingestellt, hiess es weiter.

Normalerweise entscheidet der Emittent grundsätzlich selber über die Dekotierung der von ihm begebenen Effekten.

Doch Talenthouse will nicht so einfach gehen, wie muula.ch bereits berichtete.

Das Regulatory Board kann die Kotierung von Effekten aber streichen, wenn die Zahlungsfähigkeit des Emittenten ernsthaft in Frage steht oder bereits ein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren eröffnet wurde.

Indirekter Schluss

Bei der Technologiefirma Talenthouse mit Sitz in Baar ZG waren es Finanzprobleme, die bisher wohl auch ein neuer Investor nicht löst. 

«Daraus muss geschlossen werden, dass der Emittent nicht über die zwingend notwendige Kapitalmarktfähigkeit verfügt, welche für eine Kotierung an SIX Swiss Exchange AG vorausgesetzt wird», steht im Entscheid der Börse.

Die Zahlungsfähigkeit stünde damit ernsthaft infrage.

Bestätigung dieser Sichtweise

«Zum Zeitpunkt des Antrags der Dekotierung konnte die Aktie von Talenthouse als illiquid klassifiziert werden und hatte vor Sistierung des Handels am 1. Juni 2023 in den letzten sechs Monaten ein durchschnittliches Handelsvolumen von knapp 680’000 Aktien pro Tag», hiess es weiter. 

Die Beschwerdeinstanz der SIX Group habe daher am 6. Juni 2024 die Beschwerde der Talenthouse AG abgewiesen und den Entscheid quasi zur «Zwangsdekotierung» infolge der ernsthaft infrage stehenden Zahlungsfähigkeit bestätigt.

Eventuell weitere Runde

Der Entscheid der Beschwerdeinstanz sei aber noch nicht rechtskräftig, da die Frist für die Einlegung des Rechtsmittels läuft, führte die SIX weiter aus.

Es ist also möglicherweise das letzte Wort in der Sache noch nicht gesprochen.

10.06.2024/kut.

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