Schweizer Behörden vereiteln Pharmakartell

Ein Polizist vor Blaulichtern
In der Pharmabranche sind Preisabsprachen aufgeflogen. (Symbolbild: G. Altmann / pixabay)

Die Wettbewerbskommission Weko hat ein unzulässiges Kartell im Wirkstoffhandel beendet. Die Ermittlungen zogen sich über den ganzen Erdball.

Die Schweizer Wettbewerbshüter haben sich im wahrsten Sinne des Wortes um Bauchschmerzen gekümmert.

In diesem Bereich sanktionierte die Wettbewerbskommission Weko erstmals ein Kartell im Pharmabereich, das einen Wirkstoff betraf, wie die Schweizer Behörden am heutigen Donnerstag mitteilten.

Jahrzehntelanger Missstände

Dabei ging es um den Wirkstoff Butylscopolaminbromid (SBNN) – ein wichtiger Inhaltsstoff für die Herstellung krampflösender Medikamente gegen Bauchschmerzen.

Die Untersuchung der Weko ergab laut dem Communiqué, dass sich die Pharmafirmen Boehringer Ingelheim, Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Alchem, C2 PHARMA, Linnea und Transo-Pharm zwischen 2005 und 2019 über den Mindestverkaufspreis des Wirkstoffs SNBB geeinigt und Quoten aufgeteilt haben.

Ausserdem tauschten sie wirtschaftlich sensible Informationen aus.

Bonusregelung angewendet

Unter Berücksichtigung der einvernehmlichen Regelungen belaufen sich die Sanktionen auf rund 600.000 Franken. Warum die Missstände den Behörden so lange nicht auffielen, erklärte die Weko allerdings nicht.

C2 PHARMA wurde die Sanktion für die Aufdeckung des Kartells aufgrund ihrer Teilnahme am Bonusregelungsprogramm vollständig erlassen, hiess es lediglich.

Transo-Pharm und Linnea sei teilweiser Erlass der Sanktionen gewährt worden.

Von der EU bis Australien

Die Wettbewerbshüter arbeiteten zur Aufdeckung dieser gesetzeswidrigen Preisabsprachen mit Behörden auf der ganzen Welt zusammen.

Ermittlungstätigkeiten seien mit den europäischen und australischen Wettbewerbsbehörden koordiniert worden, hiess es.

Gegen die Verfügung könne noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

10.04.2025/kut.

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