Die Schweiz ist auf den Automatischen Informationsaustausches AIA für Krypto heiss. Dies macht wenig Sinn und die USA tanzen aus der Reihe.
Die OECD will Neuerungen beim Automatischen Informationsaustausch (AIA).
Zusätzlich zu weitreichenden Änderungen am bestehenden Regelwerk wird ein separater AIA für virtuelle Vermögenswerte präsentiert.
Ab 2026 in Kraft
Die Schweiz kann es gar nicht erwarten, um auch Krypto der Vollüberwachung staatlicher Stellen unterzujochen.
Im Mai 2024 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung zur Erweiterung des internationalen automatischen Informationsaustauschs in Steuersachen (AIA) eröffnet.
Die Erweiterung betrifft unter anderem den neuen AIA über Kryptowerte und soll per 1. Januar 2026 in Kraft treten.
OECD zieht Fäden
An ihrer Sitzung vom vergangenen Mittwoch legte die Landesregierung bereits Partnerstaaten fest, die für den Austausch infrage kommen.
Ein konkreter Austausch soll aber erst erfolgen, wenn die Partnerstaaten am Informationsaustausch mit der Schweiz interessiert seien und die Voraussetzungen des Melderahmens für Kryptowerte der OECD erfüllen.
Internationale Transparenz als Ziel
In der Schweiz ist der AIA über Finanzkonten am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Seit 2018 erfolgt der Datenaustausch daher mit Partnerstaaten. Ziel des AIA ist es, im internationalen Verhältnis steuerliche Transparenz zu schaffen.
Die Schweiz hat sich jedoch gleich mit den ersten Ländern dazu bekannt, auch allfällige Weiterentwicklungen um Bitcoin, Ethereum & Co. umzusetzen.
Krypto-Gewinne steuerfrei
Der AIA über Kryptowerte soll der gleichen Systematik wie der AIA über Finanzkonten folgen.
So sollen die Beamten automatisch und in regelmässigen Abständen Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten austauschen können.
Doch das macht ausser viel Bürokratie wenig Sinn.
In der Schweiz fallen bei der Veräusserung von Kryptowerten aus dem Privatvermögen im Regelfall keine Steuern an.
System wie Super- oder Cumuluspunkte
Allenfalls Erträge aus dem Halten und Verleihen von Kryptowerten über Staking oder Pools sowie der Nutzung von DeFi-Protokollen sowie Airdrops könnten steuerbares Einkommen darstellen.
Aber die Beamten sind vielleicht auf die Vermögenssteuer scharf, die auch bei virtuellen Vermögensgegenständen anfällt.
Doch viele Coins fallen ohnehin in die Kategorie von Cumulus und Superpunkten aus Kundenbindungsprogrammen, wie bei Coop und Migros.
Viele Streitpunkte
Und noch ein Aspekt spielt bei diesem Thema eine Rolle und darauf weist die berühmte Anwaltskanzlei Bär & Karrer hin.
Aufgrund der dezentralen Natur der Krypto-Investments, etwa über die Verwendung verschiedener Wallets, sowie der oft nicht eindeutigen Qualifikation der verschiedenen Kategorien von Kryptowerten als Investments könne eine korrekte Deklaration der resultierenden Erträge und Werte für Zwecke der Einkommens- und Vermögenssteuer zuweilen eine gewisse Herausforderung darstellen, hiess es.
Auch die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Handel mit Kryptowerten und damit die Abgrenzung zwischen steuerfreiem Kapitalgewinn und steuerbaren Einkünften stellen sich oft anspruchsvolle Fragen, mahnten die Anwälte weiter.
Krypto-Millionäre in Minderheit
Wie viel Unklarheit dabei entstehen kann, zeigt der Bund sogar selbst.
Einmal heisst es, die Vernehmlassung gehe bis zum 6. September und einmal heisst es offizielle bis 15. November 2024.
Das heisst aber auch für die Krypto-Welt, dass die Schweiz für die oftmals Mini-Beträge künftig viel Aufwand betreiben muss.
Eindeutig wird da Definitionen, Haltefristen, Gewerbe- oder Privathandel meist nie alles zu klären sein.
Und Krypto-Multimillionäre gibt es sowieso nur wenige, die ohnehin professionelle Hilfe bei Steuersachen in Anspruch nehmen, weil sie stets im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen.
Schweiz hilft Diktaturen
Von A, wie Albanien, über N, wie Nauru und V, wie Vanuatu, bis Z, wie Zypern, ist nun alles auf der Bundesrats-Liste dabei.
Logisch sollen auch Staaten, wie Katar, Saudiarabien oder China, mitmachen.
Denen liefert die Schweiz künftig Angaben, wer ein Krypto-Millionär ist und diese Länder können diese Personen dann gleich abfangen.
USA tanzen aus der Reihe
Eines der wichtigsten Länder bezüglich Krypto ist in der Bundesratsliste allerdings nicht aufgeführt.
Es sind die USA, die laut dem Vernehmlassungsbericht aber angekündigt haben, den AIA über Kryptowerte voraussichtlich über bilaterale Abkommen umzusetzen.
Damit ist klar, dass die USA das Thema für Finanzkonten nicht mit digitalen Vermögensgegenständen verknüpfen wollen.
Grundprinzip verletzt
Die Schweiz möchte mit den USA aber ein solches Abkommen für Kryptowerte abschliessen und damit eine Extrawurst für die Amerikaner braten.
Das diesbezügliche Verhandlungsmandat sei Gegenstand einer separaten Vorlage, teilte der Bundesrat indirekt mit.
Für die Schweizer Steuerbeamten bedeutet all dies viel mehr Aufwand.
Ein Grundprinzip des Landes, das Vertrauen in die Bürger und damit auch auf die Steuerehrlichkeit, wird mit einem AIA auf Kryptowerte zusätzlich ausgehöhlt.
19.08.2024/kut.