Schweizer Banken legen sich mit Bundesrat und Finma an

Schweizer Banken werden von neuen Regeln förmlich zerquetscht. (Bild: Tim Pritchard / pixabay)

Derzeit wird ein Reformpaket zu Kapitalanforderungen bei Banken erarbeitet. Das unter «Basel III Final» bekannte Projekt geht für Schweizer Institute zu weit.

Der Bundesrat und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma haben den Zorn der Schweizer Banken heraufbeschworen. Mit dem Reformpaket «Basel III Final» wollen die zwei Gremien nämlich die Eigenmittelanforderungen bei Banken risikosensitiver ausgestalten. Dabei ist auch der Hypothekarmarkt betroffen.

Schweizer Banken müssen künftig detailliertere Vorgaben zur Risikosteuerung und Ermittlung der jeweils erforderlichen Eigenmittel erfüllen.

Überschiessen bei Ideen

Grundsätzlich trägt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) laut einer Mitteilung die vorgesehene Umsetzung von Basel III Final im Bereich Hypothekarmarkt mit.

Gleichzeitig hält der Verband aber fest, dass Bundesrat und die Finma mit der geplanten Verlängerung des Niederstwertprinzips von zwei auf sieben Jahre sowie mit den viel zu hohen Risikogewichts-Zuschlägen für vermietete Wohnliegenschaften massiv überschiessen, hiess es.

Dies ginge zulasten der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Banken, der Kundschaft sowie der Finanzmarktstabilität, führten die Bankenvertreter aus. All dies gelte es daher im Rahmen der laufenden Vernehmlassung bis Ende Oktober zu korrigieren. Die Geldhäuser fühlen sich förmlich ausgequetscht.

Mehr Eigenmittel

Das Niederstwertprinzip ist ein zentrales Element der Hypothekarmarktregulierung. Es bedeutet, dass Banken nur auf Basis des tieferen Werts von Kaufpreis oder Marktwert finanzieren dürfen. Damit müssten Kunden die allfällige Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert – zusätzlich zum Mindestanteil an einzubringenden Eigenmitteln – selbst begleichen.

Dies trägt zur Stabilität auf dem Immobilienmarkt bei. Heute gilt das Niederstwertprinzip für zwei Jahre ab Handänderung. Die von Bundesrat und Finma vorgesehene Dauer von sieben Jahren für das Niederstwertprinzip sei viel zu lang und lässt sich inhaltlich nicht begründen, kritisierte die SBVg.

Volkswirtschaftliche Kosten steigen

Die Möglichkeit der Kunden, von gestiegenen Immobilienpreisen zu profitieren, würde damit stark eingeschränkt. Dies hätte erhebliche volkswirtschaftliche Kosten zur Folge, weil etwa die Möglichkeit zu werterhaltenden Sanierungen oder einer Firmengründung beziehungsweise Investition mit Mitteln aus der Hypothek wegfielen.

Ausserdem würde dies ein «Ablösekarussell» von den Banken hin zu ungleich regulierten Akteuren in Gang setzen, womit auch das Ziel der Behörden, «übermässige» Bewertungsgewinne einzuschränken, verfehlt würde, erklärte das Sprachrohr der Grossbanken. Für das Niederstwertprinzip sei deshalb an den zwei Jahren gemäss Status quo festzuhalten.

Risikozuschläge unpassend?

Doch es gibt noch ein Dorn im Auge der Schweizer Banken. Die derzeit geplanten Zuschläge auf die für die Eigenmittelunterlegung relevante Grösse der Risikogewichte seien für vermietete Wohnliegenschaften um ein Vielfaches zu hoch. Die Zuschläge liessen sich weder mit Risikoüberlegungen noch mit formellen Vorgaben aus Basel III Final rechtfertigen und hätten mit Risikosensitivität nichts zu tun.

Die aus den Zuschlägen resultierenden Kapitalkosten werden entweder von den Kunden zu tragen sein. Es könnte auch aufgrund der sich verschlechternden Konditionen zu einer Abwanderung derselben hin zu Akteuren führen, die für dieselben Risiken deutlich weniger oder überhaupt keine Eigenmittel halten müssen.

Grosse Divergenzen

Die Zuschläge für vermietete Wohnliegenschaften sind laut der SBVg auf ein risikogerechteres Niveau zu senken. Konkret bedeutet das: Insbesondere für Belehnungen von Wohnliegenschaften zwischen 60 Prozent und 80 Prozent soll der Risikogewichtszuschlag deshalb 5 Prozent anstatt 15 Prozent betragen.

Das Positionspapier der SBVg gibt noch mehr Einblick in die Materie, was den Schweizer Kreditinstituten an den Änderungen alles nicht gefällt. Jedenfalls weichen die Vorstellungen der Banken ziemlich von den Ideen des Bundesrates und der Finma ab.

07.10.2022/kut.

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