
Der Bund macht Anlegern die wichtigen Schweizer Geldhäuser schmackhaft. Gerade nach dem Untergang der Credit Suisse scheint dies besonders fraglich.
Seit der Einführung der «Too-Big-To-Fail»-TBTF-Instrumente im Jahr 2013 sollte nie wieder eine Schweizer Grossbank vom Steuerzahler gerettet werden.
Doch mit dem Verschwinden der Krisenbank Credit Suisse (CS) wurden die Schweizer eines Besseren belehrt.
Bund verzichtet auf Geld
Die ganze Regulierung war praktisch nur auf die Vermeidung von Problemen ausgerichtet, welche bei der Rettung der Grossbank UBS im Jahr 2008 zum Vorschein gekommen waren.
Bei der CS war die Sachlage ganz anders und die Regulierung versagte.
Die Schweiz führte damals die sogenannten TBTF-Instrumente ein und versüsste sie internationalen Anlegern.
Auf die Zinsen der Anleihen, welche im Krisenfall in Eigenkapital gewandelt werden, muss die übliche Verrechnungssteuer nicht abgeführt werden.
Bis 2031 «gerettet»
Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte immer wieder, dass gerade internationale Investoren dieses System zu kompliziert fänden und auf andere Produkte ausweichen würden.
Warum sie dann den Zirkus mit der Verrechnungssteuer, die Anleger zurückfordern können, überhaupt weiter beibehält, verrät die FDP-Bundesrätin nicht.
Allerdings sollen die systemrelevanten Geldhäuser um UBS, Zürcher Kantonalbank ZKB, Postfinance und Raiffeisen-Gruppe nicht darben, und so schickte der Bundesrat eine Steuerbefreiung für die TBTF-Instrumente in Vernehmlassung, wie muula.ch berichtete.
Diese zeitlich befristete Staatshilfe wäre Ende 2026 ausgelaufen. Am heutigen Mittwoch stimmte auch der Ständerat der Vorlage nach dem Nationalrat zu.
Somit wird bis 2031 weiterhin keine Verrechnungssteuer auf die Instrumente zur Bankenstabilität fällig. Die Schlussabstimmung im Parlament ist quasi nur noch Formsache.
AT1-Bonds lassen grüssen
Um solche Coco-Bonds oder Bail-in-Anleihen für ausländische Investoren attraktiv zu machen, müssten Schweizer Geldhäuser höhere Coupons zahlen, weil Ausländer häufig keine Verrechnungssteuer zurückfordern und die ganze Prozedur viel zu aufwändig ist.
Die Politik half also nun nach, um die Obligationen am Kapitalmarkt attraktiver zu machen, wobei bei der Verlängerung klar wurde, dass die Schweiz die Abschreibungsmöglichkeit à la CS-AT1-Bonds früher nicht in den Vordergrund gestellt hatte, wie muula.ch berichtete.
Assekuranz hielt auch Hand auf
Die Schweizer Versicherer versuchten auch, mit ihren Anleihen unter diese Sonderregelung bei der Verrechnungssteuer zu kommen. Doch Bundesbern stellte sich quer.
Die Assekuranz scheint den Politikern mit ihrem vorausschauenden Geschäftsmodell offenbar nicht unattraktiv genug, um sie am internationalen Kapitalmarkt schmackhafter machen zu müssen.
Bei Staatshilfen kommen andere logischerweise auch und halten die Hände auf.
Stures Festhalten an Altem
Mit der TBTF-Regulierung sollte nie wieder eine Schweizer Grossbank von den Steuerzahlern gerettet werden müssen.
Die Schweiz hat aus dem Untergang der CS dann aber nicht viel gelernt.
Auch die Subventionen für den Bankenplatz behält die Politik einfach stur bei, obwohl oder gerade weil die AT1-Anleihen von Schweizer Geldhäusern schon zu Ladenhütern geworden sind.
10.12.2025/kut.





