Die Schweiz gibt sich gerne umweltfreundlich. Doch mit der Förderung von Umweltfahrzeugen ist aus mehreren Gründen nun bald Schluss.
Manchmal sind Finanzsorgen richtig erleuchtend. Auf einen Schlag spielt der Umweltgedanke nämlich in der Schweiz angesichts knapper Kassen gar keine richtige Rolle mehr.
Anreize abbauen
Um den Staatshaushalt zu entlasten, besteuert die Schweiz ab 1. Januar 2024 Elektrofahrzeuge, wie der Bundesrat am heutigen Mittwoch überraschend mitteilte.
Elektroautos sind seit der Einführung der Automobilsteuer im Jahr 1997 von dieser Steuer befreit. Der Bundesrat verfolgte seinerzeit mit der Steuerbefreiung das Ziel, marktwirtschaftliche Anreize für die Entwicklung der Elektromobilität zu schaffen.
Damit ist nunmehr aber Schluss.
Haushalt sanieren
Wenn die Einlagen aus der Automobilsteuer aufgrund der Vier-Prozent-Steuer auf Elektrofahrzeugen in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) wieder stiegen, könnten die Einlagen aus der Mineralölsteuer in den NAF zumindest vorübergehend gekürzt werden, hiess es zur Begründung.
Dadurch werde der allgemeine Bundeshaushalt um bis zu 150 Millionen Franken pro Jahr entlastet, führte der Bundesrat zu der Sparmassnahme weiter aus.
Parität bei Preisen erreicht
Doch die Logik hinter der jahrzehntealten Subvention geht aber noch weiter, wenn mit der Aufhebung der Steuerbefreiung per 1. Januar 2024 die Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von 4 Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt werden.
Die Steuererhebung, die auf dem Importpreis und nicht auf dem Endverkaufspreis erfolgt, erreiche nämlich dank steter Reduktion der Produktionskosten von Elektroautos ab dem Jahr 2025 die Preisparität zwischen Automobilen mit fossilen Antrieben und Elektroautomobilen.
Eine Gewinnmarge sollte somit auch künftig ohne Preisaufschläge für den Konsumenten und ohne staatliche Subventionen erreicht werden können, so der ökologische Aspekt für die Abschaffung der Subvention.
Vervielfachung der Importe
Doch die Hintergründe sind eigentlich ganz anders. Mit dem Wachstum der Elektromobilität hat sich die Ausgangslage inzwischen stark verändert: Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45.000 fast versechsfacht.
Im ersten Halbjahr 2023 wurden rund 30.400 Elektroautomobile eingeführt.
Der Anteil der Elektroautomobile an den Gesamtimporten erreichte im ersten Halbjahr 2023 rund 23 Prozent, nach 16 Prozent in der Vorjahresperiode.
Milliardenausfall verhindern
Diese Steigerung führt zu einem spürbaren Rückgang bei den Einnahmen aus der Automobilsteuer. Für das Jahr 2022 beläuft sich der Steuerausfall auf rund 78 Millionen Franken. Im laufenden Jahr erwartet der Bund einen Ausfall von rund 100 bis 150 Millionen Franken.
Bei einer Weiterführung der Steuerbefreiung hätten sich die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030 auf geschätzte zwei bis drei Milliarden Franken belaufen, weil die Schweiz ja immer weniger Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor importiert.
Mit der Unterstellung der Elektroautomobile unter die Automobilsteuer wirkt der Bundesrat diesen Steuerausfällen entgegen, die Landesregierung stemmt sich also gegen diesen Trend, und langt somit selbst bei Ökofahrzeugen zu.
Ablehnung eines Wunsches
Im Vernehmlassungsverfahren sprachen sich viele Beteiligte für die Aufhebung der Subvention aus – allerdings wünschten sich einige Kantone, der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der Gewerbeverband sgv und etwa der TCS, dass die Inkraftsetzung der neuen Regelungen zu einem späteren Zeitpunkt erfolge.
Wenn nun noch der Strom zum Aufladen von Elektroautos «schmutzig» produziert wird, können Autofahrer eigentlich gleich bei ihren Verbrennungsmotoren bleiben.
08.11.2023/kut.