Schweiz kommt bei Corona-Impfschäden unter Druck

Flaschen mit Corona-Impfstoffen
Corona-Impfungen haben teils heftige Nebenwirkungen ausgelöst. (Symbolbild: T. Simon / pixabay)

Die Aufarbeitung von Schäden durch Covid-19-Impfstoffe schreitet vielerorts voran. Das erhöht den Druck auf die Schweiz.

Die Zahl der Schadenersatzklagen gegen Hersteller von Covid-19-Impfstoffen ist im vergangenen halben Jahr etwa in Deutschland nach oben geschnellt. Während Ende Juni 2023 nur 209 Klagen anhängig gewesen sind, sind es per Jahresende 2023 schon 510 Fälle, was einem Anstieg von 144 Prozent entspricht.

Kläger gehen in Berufung

Dies teilte das deutsche Gesundheitsministerium auf Anfrage der «WELT» mit. Die Verfahren betreffen das Arzneimittelrecht und gelten als langwierig sowie komplex. Dabei seien bereits 16 klageabweisende Urteile und zwei Versäumnisurteile ergangen, hiess es weiter.

Sechs Kläger hätten aber Berufung gegen die Klageabweisung eingelegt und die Ergebnisse stünden noch aus.

Alternative für Tausende

Der Gang vor Gericht ist allerdings nicht die einzige Möglichkeit, um für mutmassliche Impfschäden um Medikamente von Pfizer, Moderna, Biontech & Co. entschädigt zu werden und damit die schwierige Situation um die Coronavirus-Pandemie zu lösen.

Betroffene können auch einen Antrag bei den sogenannten Versorgungsämtern der Bundesländer stellen, die bei einem positiven Bescheid etwa Reha oder eine monatliche Rente genehmigen. Deutschlandweit haben 11.813 Personen einen Antrag auf Entschädigung gestellt.

Positiv beschieden wurden laut der Zeitung deutschlandweit 466 Anträge, also knapp vier Prozent.

Fehlen von Gutachtern

Dabei handelte es sich etwa um Sinus- oder Hirnvenenthrombosen, neurologische Erkrankungen wie das Guillain-Barré-Syndrom oder Herzmuskelentzündungen.

Negativ beschieden wurden in den deutschen Bundesländern insgesamt 5023 Anträge, also 43 Prozent.

Weitere 5568 Anträge sind noch offen, was 47,4 Prozent entspricht. Die zögerliche Entwicklung wird mit dem Fehlen von Gutachtern begründet.

Hunderte protestieren

Gegen eine Ablehnung des Antrags kann wieder Klage vor dem Sozialgericht eingereicht werden. 14 Bundesländer haben hierzu Daten vorliegen, Berlin und Baden-Württemberg konnten keine Angaben machen.

So wurde bei insgesamt 4663 abgelehnten Anträgen 625-mal eine Klage eingereicht.

Einen für den Kläger positiven Entscheid gibt es bisher – wie auch bei den Zivilgerichten – in keinem einzigen Fall.

Schweiz hüllt sich in Schweigen

In der Schweiz tut man sich mit der Aufarbeitung des Themas schwerer als in viel grösseren Deutschland. Einzelne Klagen sind gegen die Arzeimittelbehörde Swissmedic und das bei Staatshaftung zuständige Eidgenössische Finanzdepartement EFD bekannt, wie muula.ch berichtete.

Das Bundesamt für Gesundheit BAG konnte unlängst zudem noch keine Angaben zu Entschädigungen bezüglich des revidierten Epidemiengesetzes bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen machen.

Klar war lediglich, dass Einzelpersonen gewisse Entschädigungen erhalten würden, ohne konkret zu werden. Doch totschweigen des Problems, ist keine Lösung.

17.01.2024/kut.

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