Die Schweiz verhandelt ein Abkommen von 2002 mit Deutschland neu. Unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Kriminalität fallen Tabus.
«Menschenschmuggler, Geldautomatensprenger, Terroristen, Gewaltextremisten und Waffenhändler: Für kriminelle Netzwerke sind Kantons- und Landesgrenzen kein Hindernis».
So dramatisch fängt am heutigen Dienstag die Medieninformation des Eidgenössischen Justizdepartements EJPD an.
Drogenhandel bekämpfen
Deshalb seien ein enger Informationsaustausch und eine effiziente polizeiliche Zusammenarbeit essenziell im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität, führte das von SP-Bundesrat Beat Jans geführte Departement weiter aus.
Daher baut die Schweiz mit Deutschland ihre Zusammenarbeit aus.
Grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen sollen insbesondere dazu beitragen, die organisierte grenzüberschreitende Kriminalität, wie Drogenhandel oder Schleppertätigkeit, wirksamer zu bekämpfen, hiess es.
Deutsche Polizei in Basel
In Basel, etwa am Bahnhof SBB, können Schweizer tagtäglich sehen, was dies bedeutet. Dort agieren nämlich deutsche Polizisten und kontrollieren einfach Passanten im Schweizer Staatsgebiet.
Angesprochen auf den Umstand erklären die deutschen Beamten sogar, dass dies alles rechtens sei.
Damit gibt die Schweiz ihre Souveränität klar ab. Auch die Bürger können nicht mehr darauf vertrauen, dass staatliches Handeln an den Grenzen haltmacht.
Doch meist geht es da nicht um organisierte Kriminalität.
Datenaustausch mit Deutschland
Der revidierte Polizeivertrag regelt auch die Zusammenarbeit im Zeugen- und Opferschutz, die Entsendung von Verbindungsbeamten, die gegenseitige Unterstützung bei Grossereignissen und Krisenfällen.
Zusätzlich wird aber auch die Zusammenarbeit bei Strassenverkehrsdelikten ausgebaut. Was das mit Terrorbekämpfung, Geldwäscherei und organisierter Kriminalität zu tun hat, bleibt unklar.
Vollstreckung in der Schweiz
Bereits im bestehenden Polizeivertrag sei aber der Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten geregelt, wie auch die Übermittlung von Bussen, hiess es.
Entsprechend erhalten bereits heute Personen aus Deutschland, die in der Schweiz gebüsst werden, ihre Busse an ihren Wohnort zugestellt. Das ist also auf die kleinen Bürger ausgerichtet.
Mit dem revidierten Polizeivertrag werde aber auch eine allfällige Vollstreckung der Bussen geregelt, teilte das EJDP zudem mit.
Beamte schaffen Arbeit selbst
Doch sicher wird dies künftig auch umgekehrt für Schweizer Verkehrssünder in Deutschland gelten. Staatliche Stellen aus Deutschland können also in der Schweiz künftig vollstrecken.
Insofern gibt die Eidgenossenschaft ihre hochgelobte Selbstständigkeit auch weiter ab. Die Schweiz ist also mit etwas mehr Geld zu locken und gibt selbst die Hoheit über ihre Bürger preis.
Für Beamte auf beiden Ländern heisst dies, dass im Namen der Gerechtigkeit ein schönes, neues Tätigkeitsfeld entsteht.
Keine Diskussion der Behörden
Dass den Schweizer Justizbeamten die Änderungen vor dem Volk aber nicht ganz geheuer waren, kann man aber noch an einem anderen Fakt ablesen. Die Resultate des seit der Migrationskrise 2016 verhandelten Dossiers werden nämlich der Öffentlichkeit erst am 30. April mitgeteilt.
Aber der revidierte Polizeivertrag tritt bereits einen Tag später, nämlich am 1. Mai 2024, in Kraft.
Damit ist jede Änderungsmöglichkeit für die Schweizer genommen worden und die konservativen Kräfte des Landes, die häufig noch Printzeitungen lesen, werden am nächsten Tag, der vielerorts ein Feiertag ist, auch gar nicht über die Änderungen informiert.
30.04.2024/kut.