
Der Bundesrat hat Massnahmen zum Schutz des Immobilienmarktes der Schweiz beschlossen. «Switzerland First» wird nun bittere Realität.
Die Schweiz predigt oft Wasser und trinkt heimlich Wein.
Genau dies kann die Welt am aktuellen Fall des Massnahmenpaketes sehen, mit dem das Land die Zuwanderung abfedern will.
Bundesrat legt sich fest
Die Schweiz ist für Freihandel und offene Wirtschaftsgrenzen. Doch geht es um ihre eigenen Pfründe, ist jeglicher Protektionismus recht.
Für Ausländer werden Immobilienkäufe künftig erschwert.
Dies teilte der Bundesrat am Freitag im Zusammenhang mit der Antwort auf die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» versteckt mit und kommt damit rechten Kreisen entgegen.
Grund und Boden sichern
Die sogenannte Nachhaltigkeitsinitiative gefährde den Wohlstand der Schweiz, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sowie die Sicherheit innerhalb des Landes und stelle den bilateralen Weg mit der EU grundsätzlich infrage, hiess es weiter.
Den mit der Zuwanderung verbundenen Herausforderungen wolle der Bundesrat aber im Arbeitsmarkt, im Wohnungswesen und im Asylbereich begegnen.
Und genau bei den Wohnungen gilt laut der Botschaft des Bundesrats künftig Folgendes:
Der Bundesrat will mit verschiedenen Anpassungen der «Lex Koller» die Bedingungen verschärfen, unter welchen ausländische Staatsangehörige Grundstücke in der Schweiz oder Rechte daran erwerben können.
Hauptwohnsitz als Kriterium
Im Sinne einer Rückbesinnung auf den ursprünglichen Gesetzeszweck, denn «Lex Koller» lässt sich leicht aushebeln, sollen wieder strengere Regeln gelten für den Erwerb von Betriebsstätte-Grundstücken (Verbot der Vermietung oder Verpachtung von Betriebsstätte-Grundstücken) und für den Erwerb von Hauptwohnungen durch Angehörige von Staaten, die nicht der EU oder der EFTA angehören.
Die Bewilligung für den Erwerb einer Hauptwohnung solle dabei stets mit der Pflicht verknüpft werden, die Hauptwohnung wieder zu verkaufen, sobald der Wohnsitz aufgegeben werde, hiess es im Gesamtbericht weiter.
An den Hauptwohnsitz sind aber auch Steuerzahlungen des Welteinkommens geknüpft.
Indirekte Investitionen betroffen
Der Bewilligungspflicht untersteht künftig auch wieder der Erwerb von Wohnimmobiliengesellschaften, die an einer Schweizer Börse kotiert sind.
Das Eidgenössische Justizdepartement EJPD werde dem Bundesrat bis Ende Juni 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage unterbreiten, erklärte die Landesregierung zum knappen Zeitplan.
Dies ist beschlossene Sache – nur noch die Formalien fehlen.
Zudem wird ebenfalls bis Ende Juni 2025 geprüft, inwiefern eine Einschränkung des Erwerbs von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels durch Personen im Ausland zur Entspannung des Wohnungsmarktes beitragen kann.
Katar hereingelegt
Damit igelt sich die Schweiz weiter ein und geht gar nicht gegen die eigentlichen Probleme am Wohnungsmarkt um ewige Bewilligungsverfahren und jahrelange Einsprachemöglichkeiten vor.
Wie falsch das Ganze ist, davon können die Katarer ein Lied singen.
Sie haben Milliarden auf dem Bürgenstock in der Zentralschweiz investiert. Doch die Luxusappartements können die Al-Thanis & Co. nicht an Interessenten aus dem Ausland verkaufen, wie der Bundesrat unlängst barsch entschied.
Andere Golfaraber, reiche Inder oder Chinesen, ja selbst Australier, Amerikaner oder Europäer ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung) sind aussen vor.
Als Geste der Versöhnung hatte die Schweiz zumindest die Ukraine-Friedenkonferenz in dem Komplex veranstaltet und Millionen an das reiche Katar gegeben.
Repressalien anderer Länder
Nunmehr steht aber auch die Frage im Raum, ob Immobilienkäufe von Schweizern im Ausland nicht künftig erschwert werden.
Andere Länder werden kaum zusehen, wie die Schweiz protektionistisch agiert, aber ihre Bevölkerung und ihre Firmen jenseits der Landesgrenzen in Grundstücken, Wohnungen & Co. investieren.
«Switzerland First» kann eben genau wie «America First» nach hinten losgehen. Dies müssen Scheinheilige besonders berücksichtigen.
22.03.2025/kut.
Switzerland First ist völlig richtig. Die Ausländer brauchen kein Eigentum in der Schweiz.