
Die Schweiz versüsste der UBS die Übernahme der Credit Suisse mit Milliarden. Doch die Zahler dieser Zeche lassen sich nur schwer abschütteln.
Der Entscheid der Schweiz, die Grossbank UBS mit Milliarden zu überschütten, damit sie die Krisenbank Credit Suisse (CS) übernimmt, ist umstritten.
Tausende Kläger
Besonders stösst dabei die Abschreibung der sogenannten AT1-Bonds negativ auf, welche den Anleihegläubigern weggenommen wurden und an die UBS gingen.
Dagegen gab es umgehend Rechtsklagen, wie muula.ch berichtete.
Diese stehen nicht einmal im Zusammenhang mit den juristischen Auseinandersetzungen über einen möglicherweise zu tiefen Kaufpreis der CS, welcher tausende Aktionäre störte.
EFD in der Pflicht
Nun trägt die Schweiz einen kleinen Sieg bei den AT1-Bonds davon.
Ein Gericht in New York lehnte die Zivilklage einer Gruppe von AT1-Gläubigern gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Höhe von 370 Millionen Dollar ab, wie das Eidgenössische Finanzdepartement EFD am heutigen Mittwoch freudig mitteilte.
Mehrere internationale Investoren hatten Verluste im Zusammenhang mit den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht abgeschriebenen AT1-Instrumenten vor Gericht geltend gemacht.
Für Haftungsfragen der Schweiz ist analog zu den Coronavirus-Schäden das EFD zuständig und somit FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter in der Pflicht.
Weiterzug noch möglich
Im Entscheid vom 30. September 2025 sei das zuständige Gericht in New York der Argumentation der Schweizerischen Eidgenossenschaft gefolgt und habe bestätigt, dass die Eidgenossenschaft aufgrund der Staatenimmunität in dieser Angelegenheit nicht der Gerichtsbarkeit der USA unterliege, hiess es zu dem Rechtsfall.
Mit dem Entscheid des Gerichts ist das Verfahren in New York zwar abgeschlossen.
Doch der Entscheid kann innert 30 Tagen beim zuständigen Berufungsgericht angefochten werden.
Thriller geht ohnehin weiter
Dass sich die Schweiz in den USA verantworten müsste, war fast unwahrscheinlich, obwohl der Untergang der CS seine Ursachen in einem Milliardenabschreiber in den USA hatte, wie muula.ch herausfand.
Von den Entwertungen der Bonds waren beispielsweise der US-Vermögensverwalter Blackrock, aber auch Schweizer Pensionskassen betroffen.
Die Kläger in der Schweiz haben da bessere Karten, weil hier keine Staatenimmunität gilt und das EFD auch Fehler macht, wie muula.ch herausfand.
Doch darüber berichten wir ein anderes Mal.
01.10.2025/kut.