Die Schweiz ist wegen der CS-Notfusion mit einer Sammelklage konfrontiert. Die Steuerzahler dürfen wieder für die Grossbanken zahlen.
Die Schweiz hat die Notfusion der Credit Suisse CS mit der UBS beschlossen und damit viel Unheil von der Finanzwelt abgewendet.
Gratis war dies allerdings nicht zu haben und die Betroffenen wehren sich.
Berühmte Kanzlei
So gibt es Tausende Kläger, die sich gegen die Notfusion und die Entwertung von Anleihen, sogenannte AT1-Bonds, in der Schweiz vor Gericht klagen. Doch nun machen Investoren auch in den USA gewissen Druck auf die Schweiz.
Unter Führung der berühmten US-Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan aus Kalifornien reichten sie in New York eine Sammelklage ein, wie die Anwälte in der Nacht auf den heutigen Freitag mehreren Medien bekanntgaben.
Abschreibung von Milliarden
Demnach wehren sie sich, dass die Schweiz quasi als Investor aufgetreten ist und der Grossbank UBS den Kauf der Krisenbank CS schmackhaft gemacht habe.
Auch der Entscheid der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma, die AT1-Bonds im Wert von rund 16 Milliarden Franken für wertlos zu erklären und damit das Geld der CS zuzuschanzen.
Gerade die Aspekte, dass weder die Eigentümer der UBS noch der CS ihren Segen dazu geben konnten sowie die Schonung von CS-Aktionären stossen den US-Sammenklägern mächtig auf.
Auch die Bevorzugung der Aktionäre vor Anleihegläubigern monieren sie.
Betroffen ist etwa der grösste Vermögensverwalter der Welt, Blackrock, wie muula.ch berichtete.
Beruhigung der Finanzmärkte
Die Schweiz wollte mit der Rettungsaktion, die von den USA klar gefordert wurde, die weltweiten Finanzmärkte beruhigen und hatte alle anderen Optionen ausgeschlossen.
Nun sind die Steuerzahler erneut in der Haftung, denn falls die Kläger in den USA vor Gericht auch Recht bekämen, müsste der Bund wieder das Portemonnaie aufmachen und Steuergeld auszahlen.
Die Kompensationszahlung könnten in die Milliarden gehen.
Fiskus zahlt und zahlt
Allein schon die Anwälte auf der Schweizer Seite dürften in die Millionen gehen. Hinzu kommen die Löhne der ganzen Staatsdiener, die sich in der Bundesverwaltung nun mit der ganzen Angelegenheit befassen müssen.
Strittig ist eigentlich nicht, dass die Schweiz die AT1-Bonds nicht hätte abschreiben lassen dürfen. Strittig ist, ob der Staat eine solch radikale Enteignung von Investoren selbst in einer Notlage vornehmen darf.
In den USA sind solche Sammelklagen nicht ungewöhnlich. Meist müssen Kläger ihre Anwälte nicht bezahlen, falls sie vor Gericht verlieren. Gewinnen sie jedoch, teilen sie sich aber die Beute.
07.06.2024/kut.