Parlament findet Kompromiss für Rentensenkungen

Künftige Pensionäre erhalten geringere Renten aus der 2. Säule als bis anhin. (Bild: E. Wittlieb / pixabay)

Die Parlamentarier haben sich auf Einschnitte bei der Zweiten Säule geeinigt. Damit versuchen sie, die Betriebliche Vorsorge in die Zukunft zu retten. Doch es gibt noch Hürden.

Das Parlament hat die Änderungen bei der beruflichen Alters-, Hinterbliebenen- und Invaliditätsvorsorge verabschiedet.

Nach monatelangem Tauziehen stimmten der Nationalrat am heutigen Freitag mit 113 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen sowie der Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu.

Verlust von viel Geld

Damit sinken künftig die Betriebsrenten, weil der Umwandlungssatz von 6,8 auf 6,0 gesenkt wird. Das BVG-Sparkapital von 100.000 Franken gibt also nur noch eine dauerhafte Pension von 6000 Franken pro Jahr, statt 6800 Franken.

Bei einem Rentenbezug von beispielsweise 10 Jahren, gehen Pensionären demnach 8000 Franken flöten.

Hunderte pro Monat weg

Personen mit einem Alterskapital von etwa 500.000 Franken erhalten künftig bloss noch 30.000 Franken im Jahr als Rente beziehungsweise eine Monatsrente von 2500 Franken, statt wie bisher 34.000 Franken beziehungsweise 2833 Franken.

Dauerhaft verlieren diese Menschen bei Umsetzung der Reform also 333,33 Franken pro Monat.

Abfedern von Einbussen

Mit diesen Anpassungen soll sich die Umverteilung von mehreren Milliarden Franken jährlich zu reduzieren, welche zu Lasten der aktiven Bevölkerung sowie der jüngeren Generation, also den Erwerbstätigen, hin zu den Rentenbezügern geht.

Das Parlament verständigte sich aber darauf, dass 15 Jahrgänge lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten sollen. Damit sollen die Einschnitte für die Übergangsgeneration gemildert werden.

Der Ausgleichsmechanismus ist je nach Höhe der Sparkapitalien gestaffelt.

Grösserer Personenkreis

Es gibt aber auch eine neue Eintrittsschwelle für die berufliche Vorsorge, um mehr Teilzeitverdienende beziehungsweise Geringverdiener zu einer zweiten Säule zu bringen. Der Betrag sinkt von aktuell 22.050 auf 19.845 Franken.

Jene, die bis anhin nicht von der 2. Säule betroffen waren, werden damit nicht nur von besseren Pensionen profitieren, sondern durch die BVG-Reform auch gegen Tod und Invalidität abgesichert sein.

Ob sich die Administration von so kleinen Versicherungen lohnt, muss sich allerdings erst noch weisen.

Kein anderer Weg möglich?

In trockenen Tüchern ist das Reformpaket aber ohnehin noch nicht, denn die Gewerkschaften hatten bereits frühzeitig Widerstand gegen die Verschlechterungen angekündigt.

Damit ist ein Referendum sehr wahrscheinlich.

Der Schweizerische Versicherungsverband SVV, der Privatversicherer und damit einen Grossteil von BVG-Vorsorgelösungen vertritt, erklärte allerdings in einer Stellungnahme zu dem Thema am Freitag, dass die Senkung des Umwandlungssatzes absolut notwendig sei.

«Weder steigende Zinsen noch die allgemeine konjunkturelle Entwicklung lösen das Problem des zu hohen BVG-Umwandlungssatzes», mahnte der Verband.

17.03.2023/kut.

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