Personen, die vom Arbeitslosengeld abgeschnitten wurden, haben es in der Schweiz oft schwer. Doch es gibt Hoffnung – aber mit Abstrichen.
Für ausgesteuerte Personen in der Arbeitslosenversicherung ist nicht Hopfen und Malz verloren.
Rund 66 Prozent erfolgreich
Bereits im ersten Jahr nach der Aussteuerung, also nachdem der Anspruch auf Taggelder geendet ist, ist mehr als die Hälfte dieser Personen wieder erwerbstätig, teilte das Bundesamt für Statistik BFS am heutigen Dienstag auf Basis einer Analyse mit.
Nach fünf Jahren seien es schon zwei Drittel, die wieder Tritt gefasst hätten, hiess es weiter.
Corona war Ausnahme
Die Zahl der Betroffenen schwanke dabei stark. Von 2019 bis 2023 seien im Durchschnitt 25.000 Personen pro Jahr ausgesteuert worden, erklärten die Statistiker.
Der Tiefstand wurde im Jahr 2020 bei der Coronavirus-Pandemie mit rund 13.500 Aussteuerungen bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV verzeichnet.
Der Höchststand lag im Jahr 2022 bei rund 34.000.
Rund 19 Prozent der Ausgesteuerten hätten sich vom Arbeitsmarkt aber ganz zurückgezogen, betonte das BFS.
Atypische Arbeitsverhältnisse
Für ausgesteuerte Personen in der Arbeitslosenversicherung ändert sich allerdings, trotz der Hoffnung auf ein neues Leben, einiges.
So seien sie öfter als die übrigen Arbeitnehmenden in atypischen Arbeitsverhältnissen tätig, hiess es. Rund 14 Prozent verrichteten etwa Arbeit auf Abruf, wobei der Anteil bei den Arbeitnehmern nur 8 Prozent beträgt.
Rund 5 Prozent würden von einem Stellenvermittlungsbüro vermittelt und bezahlt. Im normalen Arbeitsmarkt betrifft dies nur 1 Prozent der Arbeitnehmer.
Rund 16 Prozent der zuvor Ausgesteuerten verfügen auch nur über einen befristeten Arbeitsvertrag. Zum Vergleich: Über alle Arbeitnehmenden gesehen beläuft sich dieser Anteil auf 9 Prozent.
Führungskräfte leiden stärker
Doch das sind nicht der einzige Abstrich, den Menschen mit aufgebrauchtem Kontingent an Taggeldern machen müssen.
Während der Medianstundenlohn (brutto) für Arbeitnehmende 37.80 Franken beträgt, liege er bei ausgesteuerten Personen, die wieder erwerbstätig sind, nur bei 29.80 Franken, hiess es vom BFS mahnend.
Bei Führungskräften sei das Lohngefälle zwischen den Arbeitnehmern (Fr. 57.20) und den Arbeitnehmenden nach einer Aussteuerung (Fr. 43.20) besonders stark ausgeprägt.
Deutlich geringer seien die Lohnunterschiede demgegenüber in der Kategorie der Hilfsarbeitskräfte (Fr. 24.90; Arbeitnehmende insgesamt: Fr. 26.20).
Keine Zeit vergeuden
Das heisst, am besten nutzen von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen die Zeit der Taggelder, um eine neue Beschäftigung zu finden.
Sonst sinkt nicht nur der Lohn, sondern auch die Art der Arbeitsverhältnisse ist im Vergleich mit dem Gesamtmarkt schlechter.
19.11.2024/kut.