Der staatliche Stromkonzern Axpo wollte seinen Gründungsvertrag von 1914 aktualisieren. Ein Kanton stelle sich nach Jahren an Arbeit nun quer.
Durch die teilweise Strommarktöffnung seit 2009 ist die historische Aufgabenteilung zwischen dem staatlichen Stromkonzern Axpo und den an der Axpo beteiligten Kantonswerken nur noch beschränkt umsetzbar.
Über hundert Jahre alt
Daher wollten die Verantwortlichen mit einem neuen Vertragswerk als Ersatz für die alten Gründungsdokumente der früheren Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK) aus dem Jahr 1914, die der heutigen Axpo noch zugrundeliegen, ändern.
Acht Jahre lang wurde an einem Aktionärsbindungsvertrag, ergänzt durch Statuten und eine gemeinsame Eignerstrategie gearbeitet.
Doch am heutigen Sonntag lehnte das Schaffhauser Stimmvolk mit rund 53 Prozent ein neues Regelwerk ab, wie die dortige Staatskanzlei mitteilte.
Immer in Schweizer Hand
Beratungen in allen betroffenen Kantonsparlamenten und zuständigen Kommissionen hatte gezeigt, dass die Eignerstrategie des grössten Stromanbieters der Schweiz in zwei Punkten missverständlich sei.
Die Eignervertreter um Kantone, wie Zürich, Schaffhausen, Aargau, Zug und Glarus, wollen deshalb die Eignerstrategie in folgenden zwei Punkten präzisieren:
Erstens soll stärker betont werden, dass Netze und Wasserkraft der Axpo auch weiterhin direkt oder indirekt in Schweizerischer Staatshand bleiben.
Ausländer sollen die Axpo also nicht übernehmen können. Eine Privatisierung sollte ausgeschlossen werden.
Jammern bei der Axpo
Zweitens wurde klargestellt, dass nicht beabsichtigt wurde, die Eignerstrategie ohne Ersatz nach acht Jahren auslaufen zu lassen.
Sie solle also unbefristete Gültigkeit haben und wird regelmässig überprüft werden.
Der Energiekonzern Axpo nahm die Abstimmungsresultate mit Bedauern zur Kenntnis. Der Staatsbetrieb erwarte aber keine unmittelbaren Folgen auf die Geschäfte.
Ausländer könnten übernehmen
Alle Eigentümerkantone oder deren Elektrizitätswerke hatten dem neuen Vertragswerk eigentlich zugestimmt.
Nur der Kanton Schaffhausen verwies das Ansinnen wieder auf den Startpunkt.
Die neuen Verträge böten keinen Schutz gegen ausländische Übernahmen oder eine Privatisierung, hatte das Komitee, welches das Referendum ergriffen hat, kritisiert.
Das Schaffhauser Volk gab den Initianten nunmehr recht.
Wenn alle bestehenden Staatseigentümer ihr Vorkaufsrecht im Falle eine Falles hätten abgelehnt, wäre ein Übergang in Privathand und sogar ins Ausland möglich gewesen. Dieses Regelwerk erlitt nun Schiffbruch.
18.08.2024/kut.