Die EU ist als Bürokratiemonster bekannt. Beamte aus Brüssel ersannen neue Vorschriften und die Schweiz bereitet sich auf den nächsten Unfug vor.
Der EU ist der Umweltschutz ein wichtiges Anliegen. Deshalb müssen Firmen schon viel Bürokratie über sich ergehen lassen.
Doch nun kommt nochmal ein Stück obendrauf.
Ab 2025 in Kraft
Die Schweiz will für rund eine Milliarde Franken pro Jahr an Mehrkosten für die Firmen schon die Berichterstattung der EU zur Nachhaltigkeit übernehmen, wie muula.ch über den Kosten-Tsunami berichtete.
Das neue Stichwort lautet nun Europäische Entwaldungsverordnung (EUDR), welche die EU ab 2025 umsetzt.
Damit es möglichst wenige Brüche zu Brüssel gibt, wollen Schweizer Beamte stets, dass die Schweiz die EU-Regeln möglichst nachzieht.
Die EUDR betreffe auch Schweizer Firmen, teilte der Bundesrat über das Bundesamt für Umwelt BAFU in dieser Woche vorsichtig mit.
Völlig abstruse Idee
Die neue Verordnung betrifft Holz, Rinder, Soja, Kakao, Kaffee, Palmöl und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
Schweizer Wurstprodukte, Sojamilch, Schokolade von Lindt & Sprüngli oder etwa Nespresso-Kapseln des Nahrungsmittelriesen Nestlé fallen also sicher unter diese Regelungen.
Ab 2025 können diese Rohstoffe und Erzeugnisse nur noch in der EU auf den Markt gebracht oder aus der EU exportiert werden, falls sie nicht auf Flächen produziert wurden, die nach 2020 entwaldet wurden oder generell nicht mit einer Schädigung des Waldes in Verbindung stehen.
Auf so etwas muss man erst einmal kommen.
Subventionen für Schweizer Bauern
Für die Schweiz heisst dies, etwa bei Bündnerfleisch den Nachweis darüber zu erbringen, dass die Tiere nicht auf Weiden stehen, wo eigens Bäume gerodet wurden.
Der Bundesrat hatte daher bereits im Februar 2024 die Bundesverwaltung beauftragt, unterstützende Massnahmen für die betroffenen Branchen und Unternehmen zu prüfen.
Die Schweizer Bauern und Forstbetriebe sollen ja nicht darben.
Schweizer Recht anpassen
An der Bundesratssitzung diese Woche wurde er über den Stand dieser Abklärungen informiert.
Im Zentrum standen aber Fragen, wie bestehende Daten aus der Forstwirtschaft und Tierhaltung für Herkunftsnachweise von Produkten verwendet werden können oder welche rechtlichen Änderungen notwendig wären, um das Schweizer Recht an die EUDR anzupassen.
Bei neuen Erkenntnissen will die Landesregierung das Thema wieder aufgreifen.
Baumsterben für Papier?
Doch klar wird schon, dass der nächste Regulierungsquatsch auf die Schweiz überschwappt. Der Bund gibt mit diesen ganzen Abklärungen und Evaluierungen auch schon Schweizer Steuergeld aus.
Und hoffentlich müssen nicht allzu viele Bäume für Papier gerodet und die Umwelt belastet werden, damit diese neue Verordnung umgesetzt werden kann.
16.08.2024/kut.