Liechtenstein findet Gesetzeslücke in der Schweiz

Schloss Vaduz
In Vaduz sind Beamte auf eine Regulierungslücke gestossen. (Bild: L. Niederwimmer / pixabay)

Regulierung zieht weitere Regulierung nach sich, lautet ein alter Grundsatz. Für die Schweiz gilt das umso mehr, wie ein aktuelles Beispiel zeigt.

Da haben die Schweizer Beamten offenbar nicht an alles gedacht, dürfte das Credo lauten. Das Liechtensteiner Amt für Volkswirtschaft hat nämlich die Schweiz auf eine Regulierungslücke hingewiesen und diese muss die Schweiz nun aufwendig schliessen.

Verschwinden wird zum Problem

Dabei geht es um das Glücksspiel, das die Beamten besonders akribisch regulieren und doch nicht alle Fälle vorgesorgt haben, wie aus einem neuen Bericht des Bundesamtes für Justiz BJ hervorgeht.

Nach geltendem Recht kann eine gesperrte Spielerin oder ein gesperrter Spieler die Spielsperre aufheben lassen. Zuständig für das Aufhebungsverfahren ist die Spielbank oder Veranstalterin von Grossspielen, welche die Sperre verhängt hat.

Nicht geregelt ist aber bisher die Zuständigkeit für den Fall, dass es diejenige Spielbank oder Veranstalterin nicht mehr gibt, welche die Sperre ausgesprochen hat.

Anpassung der Verordnung nötig

Genau dies ist in Liechtenstein aber passiert und hat das Land, welches Gesetze und das Geld der Schweiz übernimmt, die Lücke entdeckt. In Liechtenstein hat die LIE2 AG den Betrieb des Casinos 96 in Balzers im Juli 2022 eingestellt.

Der Bundesrat habe diese Regulierungslücke mit einer Änderung der Geldspielverordnung VGS geschlossen, teilte die Administration am Mittwoch mit.

Die Daten, die von einer geschlossenen Spielbank in das Sperrregister eingetragen wurden, müssen ab dem 1. Januar 2024 an die nächstgelegene Spielbank weitergeleitet werden.

Diese wird künftige Anträge zur Aufhebung von Spielsperren bearbeiten, die von der sperrenden Spielbank ausgesprochen wurden, hiess es zum neuen Vorgehen.

Weitere Casinos

Die neue Regelung gilt auch für Veranstalterinnen von Grossspielen: Wenn eine Veranstalterin die Geschäftstätigkeit einstellt, ist die Veranstalterin von Lotterien und Sportwetten, deren Sitz am nächsten liegt, für das Aufhebungsverfahren bestehender Spielsperren zuständig und erhält zu diesem Zweck die im Sperrregister eingetragenen Daten.

Wichtig sei all dies insbesondere vor dem Hintergrund der Erneuerung von Spielbankenkonzessionen, schrieben die Beamten weiter.

In Lausanne und Winterthur kommen ab 2025 zwei neue Spielbanken hinzu, entschied der Bundesrat gleichzeitig.

Weitere Regulierung?

Damit sorgen die Beamten vor, dass genügend Geld beim Fiskus landet, damit sie neue Regeln erlassen und die Bürger vor Glücksspiel schützen können.

Manchmal geht dabei eben etwas daneben, wie Liechtenstein eindrücklich der Schweiz zeigte.

Nun könnte es aber sogar passieren, dass in der kleinräumigen Schweiz zwei Casinos gleich weit entfernt liegen und Regeln, wie «nächstgelegen» oder «mit den üblichen Verkehrsmitteln am schnellsten erreicht werden kann», unklar sind. Dann braucht es wieder eine Anpassung.

Regulierung zieht eben immer weitere Regulierung nach sich. Diese alte Regel gilt stets auch.

Und das Fürstentum Liechtenstein wählte sogar eine völlig andere Bestimmung als die Schweiz zum Schliessen der Gesetzeslücke, wie der Bericht eindrücklich zeigt.

30.11.2023/kut.

Liechtenstein findet Gesetzeslücke in der Schweiz

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