
Personen landen ohne Anklage aus politischen Gründen auf Sanktionslisten. Betroffene müssen auf das Wohlwollen von Behörden und Banken hoffen.
Kriminelle stehen vor Gericht – Sanktionierte stehen dagegen im rechtsfreien Raum.
Dieses paradoxe Bild drängt sich derzeit immer mehr auf.
Reiseverbote und Kontosperren
Wer wegen eines Delikts verurteilt wird, geniesst vollen strafrechtlichen Schutz.
Wer aber politisch sanktioniert wird, steht mit gesperrten Konten und Reiseverboten da und hat kaum greifbare Rechtsmittel.
Am Beispiel des Schweizers Jacques Baud zeigt sich derzeit die Wucht solcher Massnahmen.
Keine Hilfe von Freunden und Familie
Seit ihn die EU wegen angeblicher prorussischer Propaganda auf ihre Sanktionsliste gesetzt hat, ist er faktisch handlungsunfähig geworden.
Reisen sind ihm untersagt, sämtliche Vermögenswerte – von Bankkonten über Immobilien bis zu Beteiligungen und Kunst – sind blockiert.
Dritten ist es unter Strafandrohung verboten, dem einstigen Diplomaten und Nachrichtenmitarbeiter finanziell zu helfen.
Politiker entscheiden
Im Gegensatz zu einem strafrechtlich Angeklagten wird einem Sanktionierten keine konkrete Straftat zur Last gelegt, über die ein Gericht in einem transparenten Verfahren urteilt.
Die Listung erfolgt durch eine Exekutivbehörde – etwa den Europäischen Rat –, und die Betroffenen sehen sich mit massiven Einschränkungen konfrontiert, bevor überhaupt ein unabhängiges Gericht prüft, ob die Vorwürfe tragen.
Amerikaner knallhart
Baud ist kein Einzelfall.
Die USA sanktionierten unlängst einen Schweizer Treuhänder aus Luzern, der auf der berühmt-berüchtigten Ofac-Liste der US-Behörden landete.
Betroffene von dieser Ofac-Liste werden umgehend handlungsunfähig, weil Kreditkarten nicht mehr funktionieren, Banken die Vermögen einfrieren und auf einen Schlag kein normales Leben mehr möglich ist.
Für elementare Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Anwaltskosten müssen Betroffene um Ausnahmebewilligungen betteln. In der Schweiz wäre dafür das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco zuständig, das politisch und nicht juristisch entscheidet.
Doch selbst wenn die Behörde einige Zahlungen freigibt, können Banken sie mit Verweis auf interne Richtlinien dennoch einfach weiter blockieren.
Monatelanger Spiessrutenlauf
Zwar können Betroffene ein Delisting beim Europäischen Rat beantragen oder den Europäischen Gerichtshof anrufen.
Doch solche Verfahren dauern oft Monate, wenn nicht Jahre, während die Sperren und Verbote die ganze Zeit gelten.
Der Schweizer wurde erst nach anderthalb Jahren von der amerikanischen Ofac-Liste gestrichen, was die Länge der Leidensphase verdeutlicht.
Kriminelle in besserer Lage
Juristen sprechen mittlerweile offen von einem rechtsstaatlichen Schiefstand.
Sanktionierte Personen stehen aus politischen Gründen auf Listen, nicht, weil ihnen eine exakt definierte und strafbare Handlung nachgewiesen wurde. Gleichwohl werden sie faktisch bestraft – ohne Anklageschrift, ohne Unschuldsvermutung, ohne die Garantien eines Strafprozesses.
Ein Anwalt bringt es in der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag auf den Punkt: Jeder Kriminelle sei besser geschützt als ein Sanktionierter.
Meinungsfreiheit tangiert
Das Sanktionsregime bewegt sich in einem Graubereich zwischen Aussenpolitik, Sicherheitspolitik und Strafrechtsersatz – mit einer Eingriffsintensität, die vielen Strafurteilen in nichts nachsteht, aber mit deutlich weniger Verfahrensgarantien.
Der Fall Baud ist sogar besonders brisant, weil er die Schnittstelle zur Meinungs- und Pressefreiheit berührt.
Brüssel argumentiert unbeholfen
Sanktioniert wird hier nicht etwa eine Waffenlieferung, sondern eine publizistische Tätigkeit, die die EU als «Informationsmanipulation» und «Einflussnahme» wertet.
Wo genau «Propaganda» beginnt und kontroverse Meinungsäusserung endet, bleibt bewusst vage – mit Signalwirkung für Journalisten, Autoren und Kommentatoren, die vom vorherrschenden Narrativ abweichen.
Gegenüber der «NZZ» macht die EU geltend, dass die Sanktionen überraschend kommen müssten, damit keine Vermögen verschoben werden könnten.
Medien- und Meinungsfreiheit sehe Brüssel zudem nicht gefährdet, ohne dies zu begründen.
Schweiz spielt Erstauntheit
Für den Schweizer Baud gibt es drei Szenarien, weshalb die EU so agiert hat.
Erstens könnte es sein, dass er tatsächlich im Auftrag des Kremls unterwegs ist und die EU dafür Beweise hat.
Zweitens könnte er für die Schweiz in Moskau inoffiziell unterwegs sein und neue Beziehungen von Russland zu Bern anbahnen.
So etwas macht die Schweiz oft mit Pensionären, die im Falle eines Auffliegens aber «privat» und nicht für Bundesbern unterwegs waren.
Die offizielle Schweiz reagiert dann über die Kontakte erstaunt. Eventuell hat die EU da Hinweise auf solche indirekten Anbahnungsversuche der Schweiz zu Russland
Warnschuss aus Brüssel
Drittens, und das wird in Fachkreisen als wahrscheinlichste Variante gehandelt, könnte Baud ein Zufallsopfer sein.
Die Schweiz setzt nur noch zögerlich EU-Sanktionen gegen Russland um, wie muula.ch berichtete. Brüssel hat da quasi einen Warnschuss an Bern geschickt, indem ohne jegliches Rechtsgehör ein Landsmann in seinen Freiheiten stark eingeschränkt wurde.
Doch Sanktionspolitik besteht die rechtsstaatliche Bewährungsprobe nicht. Deshalb kennt die Schweiz gar keine Sanktionen, sondern schliesst sich allenfalls jenen von den USA, der Uno oder der EU an.
Doch auch dies ist ein politischer Entscheid.
17.01.2026/kut.






Es bleibt beruhigend, dass es unabhängige Beobachter wie Herrn Kutscher von muula.ch gibt, die dazu beitragen, den Überblick nicht zu verlieren.