Keller-Sutter versüsst der UBS den CS-Deal weiter

Karin Keller-Sutter
Finanzministerin Karin Keller Sutter (Mitte) hilft der UBS weiter. (Bild: PD EFD)

Das Finanzdepartement um Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat zwei Verfügungen erlassen. Damit hilft es der UBS nochmals beim CS-Deal.

Die Grossbank UBS hat zur Übernahme der Krisenbank Credit Suisse (CS) bereits einige Zugaben vonseiten der Schweiz erhalten.

Milliarden-Garantien, die Abschreibung von AT-1-Bonds von der CS und auch den rechtlichen Segen des Landes waren schon dabei.

Doch nun hat das Finanzdepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter erneut einen Entscheid im Sinne der UBS gefällt.

Verfügung auch an UBS

Es geht um die Streichung von Boni bei der CS, die der Bundesrat am 5. April angeordnet hatte, wie auch muula.ch berichtete.

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) habe nunmehr per Verfügung ausstehende variable Vergütungen der obersten Führungsebenen der Credit Suisse gestrichen beziehungsweise gekürzt, teilte die Behörde am heutigen Dienstagabend mit.

Gleichzeitig hat das EFD die Grossbank UBS auch per Verfügung angewiesen, das Vergütungssystem von Mitarbeitenden, die für die Verwertung der von der Bundesgarantie betroffenen Aktiven zuständig sind, so zu gestalten, dass dieses einen Anreiz bietet, die Verwertung möglichst verlustarm zu gestalten.

Bundesgarantie schonen

Damit will das Land einen Anreiz schaffen, diese Aktiven möglichst verlustarm zu verwerten, damit die Bundesgarantie hoffentlich oder nur wenig nicht in Anspruch genommen wird, so die Logik dahinter.

Zudem werde die Grossbank UBS verpflichtet, in ihrem Vergütungssystem weiterhin Faktoren wie Risikobewusstsein und Einhalten von Verhaltensregeln angemessen zu berücksichtigen, hiess es vom Keller-Sutter-Departement weiter.

Mit einer entsprechenden Vorgabe bestünde nun die Gewissheit, dass das Vergütungssystem der UBS nicht in einer Weise verändert werde, die das Eingehen ungebührlicher Risiken belohne.

Kompliziertes Vorgehen

Rechtliches Gehör sei in der Zwischenzeit gewährt worden, teilte die Behörde weiter mit.

Die Mitarbeitenden sind laut den Angaben im Verfügungsverfahren nicht Partei, da sich die Bonistreichungs-Verfügung ausschliesslich an die CS richtet.

Die Verfügung ersetze die superprovisorische Verfügung vom 21. März 2023 und spätere Massnahmen des EFD betreffend Vergütungen bei der CS, teilte das Amt zudem trocken mit.

Unterschiedliche Verantwortungen

Die zum heutigen Zeitpunkt ausstehenden variablen Vergütungen der obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse werden entweder gestrichen (Geschäftsleitung, GL), beziehungsweise um 50 Prozent (erste Führungsebene unter GL) oder um 25 Prozent (zweite Führungsebene unter GL) gekürzt.

Damit will die Schweizer Regierung der Verantwortung der höchsten Kader für die Situation der CS differenziert Rechnung tragen.

Gestrichen beziehungsweise gekürzt werden zudem die im Jahr 2023 anfallenden variablen Vergütungen dieser Kaderstufen, dies anteilsmässig bis zum Vollzug der Übernahme.

Knappe Zeit

Die CS wird, wie vom Bundesrat gefordert, auch verpflichtet, die Möglichkeiten einer Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen der Konzernleitungsmitglieder seit 2019 zu prüfen und den Behörden dazu Bericht zu erstatten.

Viel Zeit hat die Krisenbank dazu nicht, schliesslich gibt es sie bald nicht mehr.

UBS-CEO Sergio Ermotti hatte bereits mitgeteilt, dass die Übernahme möglichst rasch über die Bühne gehen solle.

Lachender Dritte

Aus alldem folgt aber, dass die UBS einen noch lukrativeren Deal mit der Übernahme der CS erhält.

Schliesslich gehen die eingesparten Gelder in keinen anderen Topf als zur UBS.

Die hatte sich bereits in einer Meldung an die US-Börsenaufsicht SEC gefreut, dass das gemeinsame Eigenkapital der beiden Banken durch den Boni-Entscheid höher wird, wie auch muula.ch bereits berichtete.

23,05.2023/kut.

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