
Finanzministerin Karin Keller-Sutter ruft das Bundesgericht zu Hilfe. Ihre Niederlage bei den Credit-Suisse-Boni bekämpft sie mit schwachem Argument.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte unlängst gegen die Schweizer Finanzministerin Karin Keller-Sutter entschieden.
Doch die FDP-Bundesrätin will die Niederlage zu den Boni bei der untergegangenen Grossbank Credit Suisse (CS) nicht auf sich sitzen lassen.
Endgültiger Entscheid erwünscht
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) werde den Entscheid anfechten, der die Kürzung beziehungsweise die Streichung der variablen Vergütungen von ehemaligen Kadermitgliedern der CS als rechtswidrig erachtet, teilte die Behörde am heutigen Freitag mit.
Das EFD habe beschlossen, eine Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen, welches endgültig über den Fall entscheiden solle.
Schweizer Werte gestärkt
Im Zuge der Übernahme der CS durch die Grossbank UBS hatte das EFD – gestützt auf das Bankengesetz – einige Massnahmen im Bereich der Vergütungen angeordnet, wie muula.ch berichtete.
Die CS sollte die variablen Vergütungen an einen Teil der obersten Führungsebenen kürzen und in einigen Fällen sogar streichen.
Das BVGer hatte sich aber für den Schutz von Schweizer Werten entschieden und die Beschwerde mehrerer Kadermitglieder gutgeheissen.
Die Richter hatten die vom EFD angeordnete definitive Kürzung beziehungsweise Streichung der variablen Vergütungen als rechtswidrig erachtet und aufgehoben.
Das Gericht war der Ansicht, dass die Arbeitsverhältnisse der CS mit den Mitarbeitern den Staat nichts angingen und einen Eingriff nicht rechtfertigten.
Aussergewöhnlichkeit ignoriert
Keller-Sutter bekämpft diesen Entscheid, welcher die Schweiz aber eigentlich stärkt, mit einem schwachen Argument.
Das EFD sei der Ansicht, dass das BVGer bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt habe, namentlich die ausserordentlichen Umstände der Übernahme der CS.
Dies habe der Gesetzgeber nicht vorhersehen können, hiess es zur Erläuterung im Communiqué.
Hinweise auf andere Verfahren
Vielleicht will die Finanzverwaltung mit dem Weiterzug aber auch sehen, wie das höchste Schweizer Gericht den Untergang der CS sowie die Ausradierung von rund 16 Milliarden Franken durch die Entwertung der AT1-Bonds sieht.
Am Freitag hatten die Bundesrichter die Schweiz von einer Haftung gegen ein Ehepaar freigesprochen, die mit dem Handel von CS-Aktien einen Verlust erlitten hatten.
Die erfolglosen Investoren hatten in Lausanne argumentiert, dass sie den Aktienkauf ohne die positiven Aussagen des Bundesrates vom Dezember 2022 und vom März 2023 zur finanziellen Lage der CS nicht getätigt hätten.
Das liess das Bundesgericht nicht gelten.
Hoffnung für die UBS
Mit der Streichung der Boni war die Übernahme der CS für die Grossbank UBS noch lukrativer geworden, denn die UBS brauchte viele Boni nicht mehr an die CS-Mitarbeiter auszuzahlen.
Daher kämpfte die UBS unter der Führung von Starbanker Sergio Ermotti auch an der Seite der EFD vor Gericht gegen die Anerkennung der Lohnbestandteile an das CS-Management.
Mit dem Weiterzug vor das Bundesgericht kann die UBS nun wieder hoffen, dass ihre Akquisition der Krisenbank CS für nur 3 Milliarden Franken in diesem Sinne attraktiv bleibt.
23.05.2025/kut.