
Am trinationalen Flughafen Euroairport gibt es bedenkliche Entwicklungen beim Wettbewerb. Doch die Zuständigkeiten der Kartellwächter sind teils unklar.
Ein Flughafen, den sich quasi drei Länder teilen, hat seine Vorteile. Nicht jeder Staat muss in der gleichen Region seinen einen Airport betreiben.
Paradebeispiel für diese Kooperation ist der Euroairport Basel Mulhouse Freiburg.
Ausreise aus Schweiz oder EU?
Doch mit so einer länderübergreifenden Kooperation gibt es auch Nachteile. Bekanntermassen gibt es verschiedene Ansichten, welche Mehrwertsteuer und welches Arbeitsrecht jeweils gilt.
Während der Coronavirus-Pandemie war unklar, welche Schutzmassnahmen galten und ob EU-Bürger, die in der Schweiz wohnen, überhaupt abfliegen durften, weil der Flughafen in Frankreich liegt.
Doch die Schwierigkeiten reichen noch viel weiter.
Teufel liegt im Detail
Wie muula.ch berichtete auch die «BZ» über kartellrechtliche Vorfälle am Euroairport.
Der Platzhirsch Easyjet stimme sich offenbar mit dem Konkurrenten Wizz Air bei seinen Stellen ab. Auch wird Easyjet während der Pistensanierung ein Monopol zugestanden.
muula.ch fragte diesbezüglich bei der Schweizer Wettbewerbskommission Weko nach, wer für solche Fragen überhaupt zuständig sei.
Dies könne nicht abstrakt beantwortet werden, sondern es komme auf den Sachverhalt beziehungsweise auf die geltend gemachte Rechtsverletzung an, hiess es von den Schweizer Wettbewerbshütern.
Brüssel regiert
Gemäss Staatsvertrag von 1949 und den dazugehörigen Statuten handele es sich beim Euroairport um ein öffentlich-rechtliches Unternehmen des französischen Staats und der Schweiz, welche durch den Kanton Basel-Stadt vertreten werde.
In Bezug auf die Prüfung eines geltend gemachten Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Easyjet oder der Erzwingung unangemessener Preise, wäre die EU-Kommission für Strecken innerhalb der EU zuständig, selbst wenn der Abflug vom Schweizer Sektor aus erfolge, hiess es weiter von der Weko.
Je nach Destination unterschiedlich
Für Strecken zwischen EuroAirport und einem Drittstaat, also zum Beispiel Grossbritannien, wäre aber die Schweizer Wettbewerbskommission zuständig, falls es sich dabei um eine Strecke zwischen der Schweiz und einem Drittstaat handeln würde.
Doch dies sei nicht einmal klar, da sich der EuroAirport auf französischem Staatsgebiet befindet.
Dieselben Überlegungen gelten für allfällige Absprachen zwischen Easyjet und Wizz Air, einer ungarischen Billigfluggesellschaft. Je nachdem, welche Strecke es betrifft, wäre eine andere Behörde in der Verantwortung.
Flugverschiebungen als Hürde
In der überwiegenden Mehrheit der Fälle beträfe es die Kommission der Europäischen Union.
Die Frage ist, ob Brüssel bis auf einzelne Strecken von einem trinationalen Flughafen schaut.
In Bezug auf Strecken zwischen dem EuroAirport und Drittstaaten müsste erst noch abgeklärt werden, ob es sich dabei um Strecken zwischen der Schweiz oder der EU und den Drittstaaten handelt.
Abflüge können auch mal schnell in den französischen Sektor verschoben werden. Wollen sich Verbraucher beschweren, laufen sie von Amt zu Amt, um die zuständigen Beamten zu finden. Dann muss eine Behörde auch noch Lust verspüren, gegen einen Staatsbetrieb kartellrechtlich vorzugehen.
Bis Klarheit über die Zuständigkeiten der Kartellbehörden herrscht, nutzen die Fluggesellschaften das Wirrwarr wohl erst einmal aus.
16.12.2025/kut.





