Ein Beitrag von «Telebasel» über das Kantonsspital Baselland wies Qualitätsmängel auf. Eine Beschwerde der Spitalleitung war nun erfolgreich.
Ein Nachrichtenbeitrag von «Telebasel» über das Kantonsspital Baselland hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Vorwürfe von Mitarbeitern
Dies stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) fest, wie die Qualitätskontrolle über konzessionierte Medien am späten Freitagabend nach zweitägigen öffentlichen Beratungen in Sarnen mitteilte.
In der Nachrichtensendung «punkt 6» vom 1. Dezember 2023 habe das konzessionierte Regionalfernsehen «Telebasel» einen Beitrag über Vorwürfe von Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) gegen die Spitalleitung ausgestrahlt, hiess es.
Unbegründete Gehaltserhöhungen?
Das KSBL erhob aber Beschwerde gegen die gut sechs Minuten dauernde zweiteilige Ausstrahlung.
Dies geschah, weil in dem Beitrag behauptet worden war, dass sich die Geschäftsleitung und der Verwaltungsrat 2022 unbegründet 6,8 Prozent mehr an Entschädigungen ausbezahlt hätten.
Beste Gegenargumente liefern
In einer kontroversen Diskussion vertrat eine Mehrheit der UBI-Mitglieder die Ansicht, dass es sich dabei um einen schweren Vorwurf handelt, weshalb die Betroffenen mit ihren besten Argumenten im Beitrag hätten zu Wort kommen müssen.
Da die Sichtweise des angegriffenen Spitals in der Sendung aber nicht zum Ausdruck kam, sei damit das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden.
Knapper Entscheid
Der Entscheid war aber nicht so klar, wie das Abstimmungsergebnis der UBS zeigt.
Das Qualitätsorgan hiess die Beschwerde lediglich mit fünf zu drei Stimmen gut.
Dies zeigt allerdings auch klar, dass Beiträge von Medien keine exakte Wissenschaft darstellen.
Der Vorfall verdeutlicht jedoch, dass sich Institutionen und auch Personen nicht alles von konzessionierten Medien gefallen lassen müssen.
07.09.2024/kut.