Die Schweiz hat die globale OECD-Mindeststeuer mustergültig eingeführt. Die Kantone reagieren ganz verschieden auf die neuen Gegebenheiten.
Die OECD-Mindeststeuer gilt in der Schweiz seit Jahresanfang.
Einige Kantone haben im Zuge des neuen Steuerregimes bereits Änderungen in ihren Steuergesetzen vorgenommen oder Projekte zur Verbesserung der Standortattraktivität lanciert.
Progressive Steuersätze
Damit werde die globale OECD-Mindeststeuer von 15 Prozent abgemildert, wie aus dem neuesten Steuerreport der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft KPMG hervorgeht, der am heutigen Mittwoch in Zürich vorgestellt wurde.
So habe der Kanton Schaffhausen, der für 2023 einen Gewinnsteuersatz von unter 13,8 Prozent hat, ab dem Jahr 2024 einen progressiven Gewinnsteuersatz eingeführt.
Dies ermöglicht es beispielsweise, Gewinne von unter 5 Millionen Franken weiterhin mit dem bisherigen Satz zu versteuern, der ab 2025 sogar noch weiter reduziert wird.
Anrechnen von Gewerbesteuer
Der Kanton Genf hat den effektiven Gewinnsteuersatz einschliesslich der Bundessteuer zwar von 14,0 auf 14,7 Prozent erhöht. Im Gegenzug habe Genf die kommunale Gewerbesteuer aber abgeschafft, hiess es von KPMG.
Der Vorteil dieses Ansatzes sei, dass die entsprechenden Steueraufwendungen nun als anrechenbare Steuern gelten, was bei der Gewerbesteuer vorher nicht der Fall war.
Da der effektive Gewinnsteuersatz in Genf immer noch unter dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent liege, dürfte diese Änderung die OECD-Mindeststeuer verringern.
Kantonale Steuern senken
Ein etwas anderer Trend ist im Kanton Zürich zu beobachten. Da der effektive Gewinnsteuersatz in Zürich bereits über dem Mindeststeuersatz von 15 Prozent liege, gibt es diesbezüglich keinen Anlass, die Steuerlast zu erhöhen.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich beabsichtigt im Gegenteil schon seit geraumer Zeit, den kantonalen Gewinnsteuersatz von 7 auf 6 Prozent zu senken.
Förderung von Wertschöpfung
Der Kanton Graubünden hat im Januar 2024 einen Entwurf in die Vernehmlassung geschickt.
Dieser soll Unternehmen belohnen, die mit ihren Massnahmen die Wertschöpfung im Kanton erhöhen sowie Forschung, Entwicklung und Innovation stärken oder die ökologische Nachhaltigkeit verbessern.
Der Kanton Zug hat angekündigt, die Unternehmen durch ein sogenanntes Förderbeitragssystem mit weitreichenden Delegationskompetenzen an den Regierungsrat direkt zu unterstützen.
Unterschiedliche Dringlichkeit
Insbesondere für Kantone mit einem effektiven Steuersatz von weniger als den 15 Prozent sei es also sinnvoll, konkrete Projekte zur Einführung von Steuergutschriften oder vergleichbaren Subventionen umzusetzen, so KPMG weiter.
Der Kreativität sind da offenbar keine Grenzen gesetzt. Lediglich in Kantonen mit einer höheren Steuerbelastung ist die Dringlichkeit für Anpassungen geringer.
Es belastet in jedem Fall das Staatssäckel.
22.05.2024/kut.