Jahrelange Schlampereien in Berset-Behörde

Alt Bundesrat Alain Berset
Alt Bundesrat Alain Berset lacht gerne, obwohl seine Behörden schlecht arbeiten. (Bild: PD)

Die Finanzperspektiven des Schweizer Sozialwerkes AHV waren jahrelang zu pessimistisch. Eine Untersuchung ergab nun Bemerkenswertes.

Wenn eine Behörde am Freitagabend eine Medieninformation publiziert, die nicht an dieses Zeitfenster gebunden ist, dann soll davon möglichst wenig in die Öffentlichkeit geraten.

Bewusst langweiliger Titel

Genauso ist es am Freitagabend passiert, denn viele Schergen des einstigen Bundesrates und Schweizer Innenministers Alain Berset sitzen immer noch in ihren Ämtern.

«Administrativuntersuchung zu AHV-Finanzperspektiven: Bericht liegt dem EDI vor», hiess es aus dem Eidgenössischen Innendepartement EDI zu später Stunde.

Der langweilige Titel soll dabei wohl von der Brisanz des Themas ablenken. Die News liegen eigentlich wo ganz anders.

Das Ziel der Administrativuntersuchung war es zu klären, wie es zu Milliardenabweichungen bei den AHV-Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherung (BSV) gekommen war.

Mangelhafte Dokumentation

Die mit der Untersuchung beauftragte Kanzlei Bratschi in Zürich habe den Bericht schon Ende November vorgelegt, erklärte die Medienstelle des Innenministeriums, das nun SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider führt.

Das Berechnungsprogramm, das die zwei betroffenen Funktionen enthielt, konnte von den Mitarbeitern des BSV nach Bemerken der unplausiblen Prognosen methodisch nicht mehr nachvollzogen werden, fanden die Juristen heraus.

Bekanntermassen waren die Ausgaben um 4 Milliarden Franken zu hoch angesetzt worden, wie muula.ch berichtete.

Dies lag gemäss Untersuchungsbericht an der mangelhaften Dokumentation des Berechnungsprogramms sowie den institutionell zu wenig verankerten Prozessabläufen, welche die Qualitätskontrolle und den Wissenstransfer erschwert und teils verunmöglicht hätten, so die Missstände.

Frage um Schuld bleibt

«Dieser Umstand sei dem BSV schon länger bekannt gewesen und auf Mängel bei den personellen Ressourcen zurückzuführen», erklärte die Kanzlei in ihrer Untersuchung ausserdem.

Den involvierten Personen, auch dem Direktor des BSV, könne aber keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen werden, hiess es weiter, allerdings ohne eine Erklärung dazu abzugeben.

Falsche Funktionen genutzt

Die Korrektur der AHV-Prognosen sei dann schliesslich unter Zeitdruck erfolgt, da der Bundesrat am 14. August 2024 die Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente beschliessen musste.

Die Behörde habe aber weder zu spät noch zu früh kommuniziert, hiess es, um Bersets Nachfolgerin Baume-Schneider von einer Manipulation des Entscheids über die Finanzierung der AHV freizusprechen.

Zwei Funktionen hätten die AHV-Ausgaben im extern validierten Berechnungsprogramm für die AHV-Finanzperspektive nach oben getrieben und so in der langfristigen Perspektive von über zehn Jahren zu unplausiblen Prognosen geführt.

Dies hat unter Bersets Führung jahrelang gut funktioniert. Ein Rechenfehler sei dies aber nicht, stuften die SP-freundlichen Anwälte die Missstände ein.

Wie E-Mails, welche das Ministerium nicht mehr finden kann, gibt es für die falschen Funktionen offenbar auch keine Angaben mehr, wer dies entschieden hatte.

Timing verhilft zu Entscheiden

Bei Kontrollarbeiten hatte das BSV im Mai 2024 zwei mathematische Formeln im Berechnungsprogramm der AHV-Finanzperspektiven entdeckt, die langfristig zu unplausibel hohen Ausgaben der AHV führten.

Es hat in der Folge zwei alternative Berechnungsmodelle entwickelt und die Öffentlichkeit am 6. August über die Korrektur der AHV-Finanzperspektiven informiert. Am 16. September 2024 wurden auf Basis neuer Berechnungsmodelle aktualisierte AHV-Finanzperspektiven publiziert.

Das war dann nicht nur just vor dem Entscheid über die Finanzierung der 13. Monatsrente der AHV, sondern auch vor der Volksabstimmung zur Reform der 2. Säule am 22. September, wo es auch um Perspektiven für Sozialwerke ging.

Das Timing ist eben nicht nur bei Medienmitteilungen oftmals alles.

07.12.2024/kut.

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