«Green Deal» der EU erhält ersten Riss und Schweiz jubelt

Eine Flagge der EU auf einem Gebäude
Die EU-Kommission macht einen Rückzieher bei einem wichtigen Gesetz. (Bild: pixabay)

Die EU will plötzlich ein Gesetz zum Schutz von Wäldern abschwächen. Das ist eine gute Nachricht für die Schweiz und das Schweizer Budget.

Der «Green Deal» der Europäischen Union, ein bürokratisches Monster zum vermeintlichen Schutz der Umwelt, wird löchrig.

Die EU-Entwaldungsverordnung werde um ein Jahr verschoben, teilte die EU-Kommission kleinlaut mit.

Entscheid mit Tragweite

Sie trete nun erst am 30. Dezember 2025 in Kraft, hiess es aus Brüssel.

Es ist das erste Mal, dass die EU beim «Green Deal» einen Rückzieher macht. Mit dem Pakt sollen die EU-Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2050 klimaneutral getrimmt werden.

Der EU-Kommission unter der Führung von Ursula von der Leyen ist die Tragweite dieses Entscheids wohl sehr bewusst.

«Der Verlängerungsvorschlag stellt in keiner Weise die Ziele oder den Inhalt des Gesetzes infrage», hiess es kühl im Communiqué.

Am Ziel vorbeigeschossen

Den Unternehmen solle mit dem Aufschub einfach mehr Zeit für die Umsetzung eingeräumt werden, erklärten die Brüsseler Bürokraten.

Damit werde eine reibungslose Umsetzung von Anfang sichergestellt, hiess es weiter.

Doch wer das glaubt, dürfte enttäuscht werden.

Mit der Entwaldungsverordnung dürfte die EU nämlich völlig am Ziel einer Umweltorientierung vorbeigeschossen haben und Brüssel hatte daher viel Kritik auf sich gezogen.

Bürokratisches Monster

Unternehmen sollten nachweisen, dass ihre Rohwaren von Agrarflächen stammen, auf denen keine Wälder eigens für die Landwirtschaft abgeholzt wurden.

Der EU schweben schriftliche Nachweise, Satellitenbilder sowie ein eigenes IT-System für diese absurde Bürokratieidee vor.

Zusätzliche Leitlinien sollen dem Unterfangen mehr Klarheit verleihen.

Datenlücken als Problem

Der deutsche Kakaohändler Albrecht & Dill oder der bayrische Kaffeeröster Dallmayr hatten sich gegen das Unterfangen stark aufgeregt und teils geklagt, weil die Berichtspflichten völlig absurde Bürokratie ausgelöst hätten.

So wären Datenlücken über die Entwaldung in Afrika ein Problem, hiess es. Zudem kauften die Firmen teils von Kleinbauern ein, die millionenfach die EU-Nachweise hätten erbringen müssen.

Lindt und Nestlé betroffen

Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Kautschuk, Holz oder Rinder sowie Erzeugnisse davon waren von der EU-Entwaldungsverordnung stark betroffen.

Süsswaren um Lindt-Schokolade, Kaffeekapseln von Nespresso, Kosmetika oder Lederwaren wären alle unter das bürokratische Gesetz gefallen. Selbst Bündnerfleisch hätte nicht mehr ohne Weiteres in die EU exportiert werden können.

Das EU-Parlament und der EU-Ministerrat muss der ersten Änderung des «Green Deals» aber noch zustimmen.

Schweizer Budget entlastet

Für die Schweiz hatte der Bundesrat erklärt, Finanzhilfen für Schweizer Unternehmen zur Verfügung stellen zu wollen, damit sie möglichst wenig unter den neuen EU-Vorschriften leiden müssten, wie muula.ch berichtete.

Die langsame Handlungsweise der Schweizer Regierung hat ihr nun mal wieder einen Vorteil verschafft. Das Budget wird mindestens ein Jahr lang nicht belastet.

Und wer weiss, wird die absurde EU-Entwaldungsverordnung nicht doch noch weiter aufgeweicht.

Liebäugeln mit Brüssel

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse bejubelte umgehend in einer Stellungnahme die Verschiebung. Viele Aussagen sind aber völlig unklar.

Es gebe der Schweiz mehr Zeit, technische Handelshemmnisse abzubauen, hiess es, um keine Wettbewerbsnachteile zu riskieren.

Eigentlich finden die Vertreter der Schweizer Wirtschaft die Entwicklungen damit also gut – sofern die Firmen hierzulande an das EU-Informationssystem angeschlossen würden.

Eigentlich sollte Economiesuisse solchen bürokratischen Quatsch für Schweizer Unternehmen vollständig bekämpfen und sich nicht damit arrangieren.

Büchse der Pandora öffnen

Der «Green Deal» der EU hat jedenfalls einen ersten Riss bekommen.

Damit ist das Eis gebrochen, um bürokratische Lasten für Firmen weltweit abzuwenden.

Es hängt da nicht nur die Rodung von Waldflächen daran, sondern auch das Lieferkettengesetz oder das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit.

08.10.2024/kut.

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