Die Bundesanwaltschaft hat sich Glencore wegen einer Korruptionsaffäre vorgeknöpft. Die Ansichten der Beteiligten gehen aber weit auseinander.
Die Communiqués der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) und des Rohstoffhändlers am heutigen Montagnachmittag könnten unterschiedlicher kaum sein.
Die BA schliesse nach vier Jahren Ermittlungen die Strafuntersuchung gegen Glencore International, teilte der Kommunikationsdienst der BA mit.
Minenfirmen im Kongo
Die Schweizer Justizbehörde erlasse einen Strafbefehl wegen Verantwortlichkeit des Unternehmens, weil es Glencore versäumt habe, alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren mit Bezug auf die Bestechung fremder Amtsträger durch einen Geschäftspartner zu treffen, hiess es.
Die Korruptionsaffäre betraf den Erwerb von Minderheitsbeteiligungen an zwei Minengesellschaften in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) im Jahr 2011.
Millionenstrafe und Ersatzforderung
Die Minenanteile wurden laut der BA dabei vom Geschäftspartner übernommen, wobei er damit auch die mit der Glencore gemeinsamen Interessen wahrnahm und Glencore es versäumte, für ein angemessenes Management der daraus resultierenden Risiken zu sorgen, so die Seite der Justiz.
Die BA verurteilte Glencore zur Zahlung einer Busse von 2 Millionen Franken sowie zur Leistung einer Ersatzforderung in der Höhe von 150 Millionen Dollar.
Weder Vorteil noch Beteiligung
Rund eine Stunde zuvor verschickte der in Baar domizilierte Rohstoffhändler eine Medieninformation.
Darin hiess es, die BA habe in ihrer Strafverordnung erklärt, dass sie nicht festgestellt habe, dass irgendwelche Glencore-Mitarbeiter Kenntnis von der Bestechung durch den Geschäftspartner hatten. Auch habe Glencore nicht finanziell vom Verhalten des Geschäftspartners profitiert.
Insofern wundert die Darstellung der Schweizer Justiz schon sehr.
Milliardenkonzern bleibt eisern
Glencore habe in vollem Umfang mit der Untersuchung durch die BA zusammengearbeitet und wichtige Massnahmen ergriffen, um sein Compliance-Programm zu verbessern, erklärte der Konzern weiter.
Die parallele Untersuchung durch die niederländische Staatsanwaltschaft zu dem Fall wurde ebenfalls abgeschlossen, und der Fall wurde nach der Entscheidung der Schweizer Untersuchung abgewiesen.
Glencore gebe die Ergebnisse der BA nicht zu, mahnte der Rohstoffriese.
Aber im Interesse der Lösung dieser Angelegenheit habe das Unternehmen zugestimmt, gegen die summarische Strafanordnung keine Berufung einzulegen.
Bereinigung des Altfalls
Glencore freue sich, diese Untersuchungen im Zusammenhang mit vergangenen Angelegenheiten, die vor über 13 Jahren stattgefunden haben, gelöst zu haben.
Damit werde die letzte der zuvor offengelegten Regierungsuntersuchungen zu historischem Fehlverhalten gelöst.
Letztlich zeigt sich damit aber, dass die rund 150 Millionen Franken, bestehend aus Strafe und Ersatzforderung in Dollar, quasi ein Geschenk der Firma an die Schweiz sind.
05.08.2024/kut.