Genuss nur gegen Unterschrift

Ein Burger auf einem Teller
Wer seinen Burger «medium» bestellt, muss aufpassen. (Symbolbild: J. Willz / pixabay)

Restaurants verlangen von Gästen vermehrt, dass sie Freibriefe unterschreiben. Ist es eine Unsitte oder eine Notwendigkeit?

Der Gast im Hilton Hotel im kanadischen Toronto hat sicher nicht schlecht geschaut, als ihn die Bedienung zum Burger ein Formular und einen Kugelschreiber servierte.

Der Gast hatte seinen Hamburger «medium» bestellt und das Hotel bestand darauf, dass der Restaurantbesucher daher einige Haftungsausschlüsse akzeptieren sollte.

Verzicht auf Rechte

Was wie ein schlechter Witz klingt, wird für Gäste immer mehr zur Realität und über den Fall aus dem Hilton Toronto Airport echauffiert sich derzeit das Internet.

Doch aus den Kommentaren wird klar, dass Toronto kein Einzelfall ist und Gäste mittlerweile vielerorts die Restaurants von der Haftung für die Speisen freistellen sollen.

In den vorgeschlagenen Erklärungen bitten die Lokale ihre Gäste, auf ihr Recht zu verzichten, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie mit der Qualität des Essens oder dem gastronomischen Erlebnis nicht zufrieden sind.

Die Restaurants argumentieren, dass dies eine präventive Massnahme sei, um die finanziellen Belastungen durch mögliche Klagen zu minimieren und die Betriebskosten zu stabilisieren.

Sicher sind die Prämien für die Haftpflichtversicherungen tiefer, wenn es solch einen «waiver» gibt.

Leben riskieren?

Die Hintergründe zu dem Vorfall in Kanada sind auch rasch erzählt:

Der Burger wird in dem Hotelrestaurant normalerweise durchgebraten, und wer ihn «medium» oder «rare» bestellt, ist höheren Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Dafür möchte das Hotel nicht haften.

Das ist verständlich, jedoch muss man dabei auch die Seite des Gastes verstehen. Soll er etwa sein Leben riskieren, nur weil ein Gastbetrieb altes oder von Bakterien befallenes Fleisch serviert? Wohl kaum.

Alternativen nutzen

Eigentlich bleibt Gästen in einer solchen Situation nur eins übrig: Wenn der Hunger nicht allzu gross ist, sollten die Restaurantbesucher einfach aufstehen und woanders hingehen, falls ihnen ein Lokal solch einen Freibrief zur Unterschrift vorgelegt.

Im Park Hyatt Toronto könnten sie zum Beispiel als Alternative zum Hilton Toronto vorzüglich essen, wie muula.ch weiss, und von solchen Erklärungen zum Haftungsausschluss ist dort jedenfalls nichts bekannt.

Selbst frischer Hummer, Jakobsmuscheln und ein Rinderfilet sind im Park Hyatt Toronto von höchster Qualität.

Nordamerika lässt grüssen

In der Schweiz sind bisher, zum Glück, noch keine solchen Haftungsausschlüsse der Gastrobetriebe bis in die Presse gelangt.

Wer beispielsweise ein Rinderfilet fast roh oder ein Rindstatar aus rohem Fleisch bestellt, geht zu Recht davon aus, dass die Speisen roh geniessbar sind. Das hat auch ein Stück weit mit Vertrauen zum Wirt zu tun.

Wie Hotelmanager da auf die Idee kommen können, dass ein «medium» gebratener Burger im Hotelrestaurant irgendwelche Gesundheitsrisiken aufweisen kann, ist daher hierzulande wohl eher unverständlich.

Doch wer weiss, schwappt der Trend beziehungsweise die Unsitte bald von Nordamerika auf die Schweiz über.

Frische braucht keine Angst

Das Hilton Toronto Airport rechtfertigt sich in der «Toronto Sun» damit, dass das Gesetz bei abweichenden Gartemperaturen spezielle Hinweise an die Gäste verlangen würde. Künftig wolle das Hotel aber auf die Unterschrift unter einem «Waiver» verzichten und klare Hinweise in der Speisekarte diesbezüglich anbringen.

Als Gast sollte man aber auf keinen Fall auf die Haftung verzichten, denn ein Restaurant sollte für die Qualität der Speisen stets geradestehen. Für die Frische der Speisen spricht, dass es keinen Haftungsausschluss gibt.

04.02.2024/kut.

Genuss nur gegen Unterschrift

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