Eine Kassiererin ist in einem Schweizer Museum erfinderisch vorgegangen, um Eintrittsgelder für sich abzuzweigen. Die Übeltäterin fiel durch Zufall auf und muss nun für Jahre in den Knast.
Es ist kaum zu glauben, mit was für krimineller Energie so manche Mitarbeiterin in einem Museum vorgehen kann.
Die Angestellte eines externen Dienstleisters bei der Fondation Beyeler, einem weltberühmten Museum in Riehen bei Basel, hat jahrelang beim Ticketverkauf immer wieder Gelder für sich abgezweigt.
Hunderte Franken pro Arbeitstag
Dabei ging sie trickreich vor, indem sie Quittungen und Eintrittskarten doppelt verkaufte, bezahlte Tickets einfach stornierte oder Notfalltickets ausgab, die eigentlich für einen Systemausfall oder technische Probleme beim Drucken gedacht waren.
Auf diese Weise seien jeden Arbeitstag rund 240 Franken entwendet worden.
Alleine im Kassenhaus
Ein Basler Gericht sah es am heutigen Freitag als erwiesen an, dass die Frau mit serbischer Nationalität die Übeltäterin für die Griffe in die Museumskasse war, wie zahlreiche Medien berichteten.
Bei Stornierungen von Tickets anderer Mitarbeiter sei klar ihre Handschrift erkennbar gewesen, so das Gericht.
Die Vorsitzende Richterin Marcia Stucki orientierte sich bei ihrem Schuldspruch daran, dass Stornos auch immer dann gemacht worden waren, wenn die Frau alleine im Kassenhäuschen des Museums war.
Es klingt wie ein Museumsraub zu Basel.
Merkwürdige Einzahlungen
Gleichzeitig sei auf ihrem Konto über Jahre regelmässig Bargeld eingezahlt worden, wenn sie an dem Tag oder Vortag gearbeitet hatte.
In Zeiten, wo sie Ferien hatte, blieben die Einzahlungen aus. An einen Gönner, den die Verteidigung ins Spiel gebracht hatte, glaubte das Gericht nicht.
Letztlich wurde die heute 54-Jährige der mehrfachen Veruntreuung sowie der gewerbsmässigen Geldwäscherei für schuldig befunden.
Sie muss für drei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis – sogar einen Monat mehr, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Das Gericht brummte ihr zudem eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 70 Franken auf.
Und der Fondation Beyeler muss die Frau rund 850.000 Franken an Schadenersatz leisten.
Dummer Zufall
Von einem Landesverweis sah die Staatsanwaltschaft ab, weil er unverhältnismässig schien. Schliesslich lebt die Frau bereits seit ihrem zweiten Lebensjahr in der Schweiz und habe gar keinen Bezug mehr zu ihrem Heimatland.
Das ganze Treiben der Frau, was über eine Dekade lang vor sich ging, war aber nur durch einen dummen Zufall aufgefallen.
Ein Mitarbeiter hatte sich nämlich gewundert, dass Tickets, die er verkauft hatte, plötzlich als storniert im System markiert waren.
Da bei Stornierungen allerdings handschriftlich noch ein Grund angegeben werden musste, ging er der Sache nach und erkannte die Handschrift seiner damaligen Vorgesetzten.
Fehlende Kontrollen
Firmen oder Organisationen, wie die betroffene Kunstsammlung mit Schwerpunkt klassischer Moderne und Gegenwartskunst, über welche auch muula.ch bereits mehrfach berichtete, haben aber auch eine gewisse Verantwortung, dass ihre Geschäftsprozesse solch buntes Treiben nicht jahrelang unbemerkt lassen.
Dabei sei etwa an ein Vieraugen-Prinzip bei Stornos gedacht.
Bei dem berühmten Museum war vielleicht die Konstellation mit dem externen Dienstleister, der Firma ISS Facility Management, der Grund, weshalb der Frau keine mildernden Umstände eingeräumt wurden.
04.08.2023/kut.