Fluggesellschaft Swiss ignoriert Passagierrechte

Ein Flugzeug der Swiss beim Start
Die Swiss verursacht Passagieren unnötigen Mehraufwand. (Bild: Norbert / pixabay)

Die Swiss ist von der Schweizer Aufsichtsbehörde Bazl gebüsst worden. Die Lufthansa-Tochter pfeift zum wiederholten Male auf die Rechte von Fluggästen.

Die Busse von 3000 Franken mag gering klingen, doch der kleine Betrag täuscht über die Schwere der Tat hinweg.

Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss – das Aushängeschild der deutschen Lufthansa-Gruppe – setzte sich mehrfach über geltendes Recht hinweg.

Versteckte Formulare

Passagiere haben in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Entschädigungen.

Doch immer wieder versuchen Fluggesellschaften, die Fluggäste um ihre Rechte zu bringen.

Der Kundendienst wimmelt die Nörgler mit faulen Ausreden oder sogar Falschangaben ab, beziehungsweise ist beispielsweise das Erstattungsformular auf den Webseiten von Easyjet & Co. nur schwer zu finden.

Strafbefehle erreichen Rechtskraft

Nun machte der «SonntagsBlick» besonders schwere Vergehen der Swiss publik.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) habe die grösste Schweizer Fluggesellschaft in den vergangenen Wochen gleich dreimal gebüsst, schrieb das Blatt.

Die Swiss, die zum deutschen Lufthansa-Konzern gehört, müsse insgesamt 3000 Franken an Bussen zahlen und die Strafbefehle seien rechtskräftig, hiess es weiter.

Drei Passagiere waren von einer Annullation ihres Fluges nach Barcelona betroffen gewesen, doch die Swiss hatte den Fluggästen nur den Betrag für Steuern und Gebühren zurückerstattet, obwohl der gesamte Ticketpreis geschuldet war.

Freundliche Aufsichtsbehörde

Die Swiss hätte den Gesamtbetrag sofort zurückerstatten müssen und nicht erst nach mehrmaliger Aufforderung durch die Passagiere, erklärte die Aufsichtsbehörde, die eigentlich ziemlich freundlich zu den Fluggesellschaften ist.

Da Swiss aber wiederholt Passagierrechte verletzt habe, brummte das Bazl der Premiumairline die Strafzahlungen auf, so der «SonntagsBlick».

Eigentlich hätte das Bundesamt, welches SVP-Bundesrat Albert Rösti untersteht, noch viel höhere Bussen von bis zu 20.000 Franken verhängen können.

Doch Swiss berief sich auf einen Systemfehler, der offenbar Ursache für die geringere Auszahlung gewesen war, und das Amt liess Milde walten.

Fragwürdiger Premium-Service

Vielen Airlines ist die EU-Fluggastrechteverordnung, die teils auch in der Schweiz gilt, ein Dorn im Auge, weshalb sie mit viel Lobbyarbeit in Brüssel wieder geändert werden soll.

Doch wenn sich selbst Airlines zieren, die sich einen Premium-Service auf die Fahne geschrieben haben, das Gesetz ohne deutlichen Mehraufwand für die Betroffenen korrekt anzuwenden, bräuchte es eigentlich eine Verschärfung der Regelungen.

In der Schweiz haben Konsumenten im Vergleich mit anderen Ländern ohnehin nur sehr geringe Rechte.

21.07.2025/kut.

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