Finma versetzt Krypto-Welt erneut schweren Schlag

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Die Finma limitiert den innovativen Krypto-Sektor weiter. (Bild: PD)

Die Finanzmarktaufsicht Finma greift wieder zum Regulierungshammer bei Blockchain-Geld. Diesmal geht es um die Verwahrung von digitalen Währungen.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat zwar keine Ahnung, wie man eine Grossbank beaufsichtigt.

Sowohl die UBS als auch die Krisenbank Credit Suisse (CS) mussten vom Steuerzahler gerettet werden.

Haar in der Suppe suchen

Doch bei Kryptowährungen um Bitcoin, Ethereum & Co. ist sich der Schweizer Finanzmarktregulator sicher, was es braucht, und das ist eine harte Aufsichtsbehörde.

So bannte die Finma bereits den Krypto-Investor Dadvan Yousuf, der in der Schweiz als Wunderkind für die neuen Blockchain-Währungen galt.

Doch die Finanzbeamten untersuchten bei Yousuf anders als bei den Grossbanken bis ins letzte Detail alles genau, bis sie ein Haar in der Suppe fanden, und er ins Ausland abwanderte.

Technologieneutrale Regulierung?

Dann nahmen sich die Bürokraten die Stablecoins zur Brust. Diese darf in der Schweiz niemand ausgeben, wenn er nicht alle Nutzer identifiziert hat.

Das ist ziemlicher Blödsinn, weil auch beim Bargeld niemand weiss, wer es gerade hält.

Technologieneutral reguliert die Finma schon lange nicht mehr, wie sie immer behauptet.

Bei Krypto müssen Finanzintermediäre bereits ab 1000 Franken eine Identifizierung der Nutzer vornehmen – bei Bargeld gilt dies erst ab 5000 Franken.

«Spielwiesen» verschwinden

Die Finma misst schon lange mit zweierlei Mass und vertreibt damit innovative Geschäftsmodelle systematisch aus dem Land.

Dann nahm sich die Finma aber auch noch die Fintech-Lizenz zur Brust und schaffte sie quasi ab.

Spielwiesen für Start-ups in der Schweizer Finanzszene sind damit verunmöglicht, wenn alles so durchkommt, was die Finanzmarktaufsicht an Änderungen geplant hat.

Komplexe Fragen

Und am heutigen Montag überraschte die Finma wieder mit einer Krypto-feindlichen Regulierung.

Um Risiken bei der Verwahrung von Kryptowährungen einzudämmen, brauche es Fachwissen und eine robuste technische Infrastruktur, teilte der Schweizer Regulator mit.

Wenn die Verwahrung im Ausland erfolge, könnten sich zusätzlich rechtlich komplexe Fragen stellen – vor allem, wenn der Verwahrer insolvent werde, hiess es weiter.

Solch «komplexe» Fragen hat sich die Finma vor dem Untergang der CS beispielsweise gar nicht gestellt.

Klare Regeln nötig

Laut der neuen Aufsichtsmitteilung müssen Krypto-Firmen unter anderem sicherstellen, dass die kryptobasierten Vermögenswerte der Kunden nicht in die Konkursmasse des Verwahrers fallen.

Damit kryptobasierte Vermögenswerte sicher aufbewahrt werden können, bräuchte es angemessen überwachte Anbieter – in der Schweiz und im Ausland – sowie klare Regeln zum Schutz im Konkursfall.

Wer glaubt, dass es so etwas in der traditionellen Finanzwelt gibt, braucht nur wieder auf die CS zu schauen, wo eine allfällige Abwicklung des Geldhauses völlig unklar war.

Schweizer Regeln auf der ganzen Welt

Würden Vermögenswerte im Ausland aufbewahrt, sei sicherzustellen, dass das verwahrende Institut einer Aufsicht untersteht, die derjenigen in der Schweiz gleichwertig sei, verlangte die Finma nun in der Aufsichtsanweisung an den Schweizer Finanzmarkt.

Dies setze auch voraus, dass das ausländische Recht für kryptobasierte Vermögenswerte einen im Verhältnis zum Schweizerischen Recht gleichwertigen Konkursschutz vorsehe, so die neuen Regelungen.

Dass es keine Weltherrschaft für die Schweiz und deren Rechtsverständnis gibt, dürfte selbst den Finma-Beamten klar sein.

Doch die Absicht ist eine andere. Mit den Regelungen fallen viele Krypto-Verwahrer – seien es Jungfirmen oder ausländische Anbieter in weniger stark regulierten Ländern – einfach weg.

Unklare Auswirkungen

Damit will die Schweizer Finanzmarktaufsicht das Geschäft um Bitcoin, Ethereum & Co. klar an etablierte Anbieter der traditionellen Finanzwelt geben.

Eine Anfrage von muula.ch zu den Auswirkungen beim Zuger Vermögensverwalter Bitcoin Suisse, dem die Finma eine Banklizenz verweigert hat, blieb bis zum Abend unbeantwortet. Wahrscheinlich ist nicht sofort ersichtlich, was hinter der neuen Finma-Regulierung steckt.

Eine Verwahrung von Schweizer Kundengeldern im Emirat Abu Dhabi, wo Bitcoin Suisse unlängst eine Niederlassung eröffnet hat, kommt mit den neuen Regelungen aber nicht mehr infrage, weil der Regulator in dem Golfemirat nicht gleichwertig zur Schweiz ist.

Chapter 11 mit Überraschungen

Konkursfälle von Krypto-Firmen, welche Schweizer etwa bei den Pleiten von Celsius Network oder FTX erfahren mussten, haben der Welt aber die Augen geöffnet.

Alle Investoren erhielten ihr Geld zur Überraschung fast vollständig oder vollständig plus einen üppigen Zins zurück. Wer im Krypto-Bereich investiert, muss ohnehin mit dem Totalverlust rechnen.

Es geht also alles auch ohne strenge Regulierung.

Und im Zweifelsfall – das zeigen die Rettungsaktionen des Schweizer Staates sowohl bei der Grossbank UBS als auch bei der CS – nützen all die hunderten Beamten der Finma und ihre ganzen Regeln nichts.

12.01.2026/kut.

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