Die Finanzmarktaufsicht schmeisst der UBS ihre Stabilisierungs- und Notfallpläne um die Ohren. Das Krisenkonzept der Grossbank ist derzeit Makulatur.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma kann die Pläne der Grossbank UBS für den Notfall nicht bewilligen.
Der Regulator setzte die jährliche Genehmigung aus, wie die Finma am heutigen Dienstag überraschend mitteilte.
Hindernisse festgestellt
Im Einklang mit dem Too-Big-To-Fail-Bericht des Bundesrats seien zudem Änderungen auf Gesetzesstufe notwendig, um den Behörden zusätzliche Optionen und damit mehr Flexibilität im Krisenfall zur Verfügung zu stellen, hiess es.
In der Beurteilung der Sanier- und Liquidierbarkeit der UBS per 31. Dezember 2023 habe die Finma festgestellt, dass es aufgrund der Integration der Krisenbank Credit Suisse (CS) zu Hindernissen gekommen sei.
Die Grossbank UBS müsse aufgrund der Eingliederung die Konzernstrukturen, Prozesse und Informatikplattformen vereinheitlichen, mahnte der Finanzplatzregulator.
Zusatzoptionen nötig
Gleichzeitig sieht die aktuell bestehende Abwicklungsstrategie für die UBS nur die Fortführung der Geschäftstätigkeit im Rahmen einer Sanierung und Restrukturierung des Geschäftsmodells vor.
Aufgrund der Erfahrungen aus der CS-Krise seien aber zusätzliche Handlungsmöglichkeiten erforderlich, um die Krisenvorbereitung und Abwicklungsplanung für systemrelevante Banken weiter zu stärken.
Gigantisches Risiko
Entsprechend erwarte die Finma, dass die UBS ihren Stabilisierungsplan und ihren Notfallplan überarbeitet.
Anpassungen des Buchungsmodells im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten, die über die systemrelevanten Funktionen hinausgingen, seien in der Notfallplanung speziell zu berücksichtigen.
Aus den Erläuterungen zu den sogenannten Firmentestamenten wird klar, dass die «Monsterbank» derzeit nur eingeschränkt abwickelbar ist und somit ein gigantisches Risiko für die Schweiz darstellt.
Das Land kann einem Geldhaus in dieser Grössenordnung und Struktur im Falle einer Krise offenbar nicht mehr helfen.
15.10.2024/kut./Meldung nach Hinweisen der Finma präzisiert