Finanzmarktaufsicht übertritt ihre Kompetenzen

Das Logo der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma
Die Finanzmarkaufsicht handelt gegen den Willen des Gesetzgebers. (Bild: PD)

Die Finma will neue Verhaltenspflichten für den Finanzplatz Schweiz implementieren. Die Banken laufen mit starken Argumenten dagegen Sturm.

Es ist in mehrfacher Hinsicht ein ungewöhnlicher Vorgang für den Finanzplatz Schweiz.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma will mittels eines Rundschreibens neue Verhaltenspflichten einführen. Damit will die Finma aber plötzlich Regulierungs- und keine Aufsichtsbehörde mehr sein.

Klarer Wille des Parlaments

Doch dies hat der Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt, wie die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg in ihrer jüngsten Stellungnahme zum Finma-Rundschreiben betont.

Das Parlament habe sich jedoch beim Erlass des Fidleg & Co. ausführlich mit dem Verhältnis zwischen Zivil- und Aufsichtsrecht befasst.

Dabei sei es zur eindeutigen Schlussfolgerung gekommen, dass die Finma-Rundschreiben gerade nicht für den Zivilrichter bindend sein sollten und die Aufsichtsbehörde dadurch noch stärker zur Regulatorin werde, indem sie noch weitere Richtlinien und Rundschreiben erlasse.

Mittels Rundschreiben regieren

Mit dem Erlass eines Rundschreibens zum Fidleg setze sich die Finma demzufolge über die erklärten Intentionen des Parlaments sowohl betreffend Trennung von Zivil- und Aufsichtsrecht als auch über die abschliessenden Regelungen des Verordnungsgebers hinweg, hiess es in der Antwort der SBVg an die Finanzmarktaufsicht, die muula.ch vorliegt und von vergangener Woche datiert ist.

Die Vertreter der Banken könnten dem nicht zustimmen, umso mehr, als gar kein aktueller Regelungsbedarf erkennbar sei, erklärte UBS, Raiffeisen, ZKB & Co.

«Dass es im Markt mitunter unterschiedliche Lösungen gibt, ist logische und gesetzgeberisch erwünschte Folge des prinzipien- und risikobasierten Ansatzes, der nicht mittels Rundschreiben ins Gegenteil verkehrt werden sollte», kritisierten die Banker.

Rechtsetzender Charakter sichtbar

Sachgerecht wäre vielmehr, dass die Finma mit den ihr zugewiesenen Instrumenten den Dialog mit denjenigen unterstellten Instituten sucht, bei welchen sie eine nicht korrekte Umsetzung der Vorgaben zu erkennen glaube, so die SBVg.

«Das Rundschreiben weist in Teilen rechtsetzenden Charakter auf und steht mitunter sogar im Widerspruch zum ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers», schreiben die Bankenvertreter klipp und klar.

«Zu beidem ist die Finma nicht berufen», erklären sie. Und dies ginge in der Schweiz auch so nicht.

Neu mit Schwellenwerten

Das zivilrechtliche Verhältnis zwischen Kunde und Bank obliege der Beurteilung durch die ordentlichen Gerichte, mahnten die Bankenvertreter.

«Der Versuch, mittels Rundschreiben diesen Bereich dem öffentlichen Recht zu unterstellen, erachten wir als unnötig und potenziell konfliktträchtig», macht die SBVg exemplarisch anhand der geforderten Information über unübliche Risikokonzentrationen in Kundenportfolios deutlich.

Der Regelungsvorschlag der Finanzmarktaufsicht schiesse über den auch für die Finma verbindlichen Verordnungstext hinaus.

Die Verordnung sieht beispielsweise keine Schwellenwerte vor, wie sie nun aber von der Finma stipuliert würden.

Solche Regeln bedürften einer Grundlage in Gesetz und Verordnung, lautete die Kritik. Genau diese Grundlage fehle jedoch.

Voller Fehler gespickt

Selbst bei Kosten, die auf Kunden übertragen werden dürften, und beim Inkrafttreten der neuen Regelungen haute die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht laut der SBVg vollkommen daneben.

Letztlich empfehlen die Banker, auf das Rundschreiben zu verzichten.

Damit wird klar, dass die vielen Stunden in der Finma zur Erstellung des Rundschreibens vergeudete Mühe und herausgeschmissenes Geld waren.

17.07.2024/kut.

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