Der Euroairport Basel-Mulhouse wollte in diesem Jahr eigentlich eine Ausschreibung vornehmen. Doch wieder einmal kommt es ganz anders.
Der Euroairport Basel-Mulhouse bekommt keine richtige Ordnung in die Verwaltung seiner Sport- und Leichtfliegerei.
Anfang Jahr hatte der trinationale Flughafen um Deutschland, Frankreich und der Schweiz angekündigt, die Konzession für die Verwaltung der Hangars und Flächen der General Aviation neu zu vergeben.
Verwaltungsrat drückt sich
Doch obwohl die neue Konzession bereits am 1.1.2025 beginnt, wusste laut einer Meldung der «BZ» bis vor wenigen Tagen niemand, wie es mit der Nutzung der sogenannten Zone Nord weitergeht.
Der Verwaltungsrat habe entschieden, den bis 31. Dezember 2024 gültigen Vertrag mit der bisherigen Konzessionärin zu aktuellen Konditionen zu verlängern, hatte der Euroairport der Zeitung dann plötzlich mitgeteilt.
«Im Verlauf des nächsten Jahres wird dann ein definitiver Entscheid zur Nutzung der Zone Nord erfolgen», hiess es weiter zum Areal der Sport- und Kleinfliegerei im Dreiländereck.
Hoffnung enttäuscht
Die Wellen um das Gebiet schlagen schon seit einiger Zeit in Basel höher.
Die Flughafenleitung hatte nämlich 2021 die Konzession der langjährigen Verwalterin entrissen und einer völlig neugegründeten Firma namens GAC übertragen.
Die alte Konzessionärin, die General Aviation Genossenschaft Basel (Gagba), hatte das Nachsehen, obwohl sie das Areal Nord seit 1967 verwaltet hatte.
Mit der Ankündigung zur Neuausschreibung waren Hoffnungen aufgekeimt, das Betreiben des Flughafenareals wieder zurückzubekommen.
Tieferliegender Streit
Ohnehin fühlen sich zahlreiche Akteure der Sport- und Kleinfliegerei am Euroairport benachteiligt, hiess es weiter.
Beispielsweise würde der Motorfluggruppe Basel eine mehrfach höhere Miete belastet als der Flugschule Basel.
Hinzu kommt, dass in der neugegründeten Gesellschaft, welche der Gagba die Konzession entrissen hatte, mehrere Personen aktiv sind, die bis zum Wechsel führende Positionen bei der Gagba innehatten.
Verdrängung durch Kommerz
Der Bundesrat wollte sich nicht in die Angelegenheiten einmischen, sondern liess nur ausrichten, dass die Entscheide des Verwaltungsrats gemäss dem historischen Staatvertrags uneingeschränkt in der Schweiz gelten würden.
Neben diesen Streitigkeiten ist die Sport- und Leichtfliegerei aber ohnehin unter Druck, weil der kommerzielle Flugverkehr – so auch am Euroairport – mehr Platz beansprucht und die Regulierung die Kleinfliegerei verkompliziert.
18.12.2024/kut.