Erpressung der Schumachers geht in zwei neue Runden

Schumachers Private Collection in Köln
Michael Schumacher hat eine Privatsammlung in Köln, die kostenlos besichtigt werden kann. (Bild: PD)

Die Aufarbeitung der Erpressung von Rennfahrer Michael Schuhmacher und seiner Familie schreitet voran. Auch die Schweiz kommt wieder ins Spiel.

Die Tatverdächtigen im Erpressungsfall des legendären Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher und seiner Familie wurden verurteilt, doch damit ist die Sache nicht erledigt.

Vorzugsgeschäft angeboten

Einerseits muss die Schweiz, welche den deutschen Behörden bei den Ermittlungen geholfen hat, die Angelegenheit wieder aufrollen.

Dies berichtete zumindest das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» in seiner neuesten Printausgabe.

Demnach logen die Beschuldigten am Amtsgericht Wuppertal viel, wo der Prozess um die Erpressung für die drei Angeklagten stattfand.

Die Kriminellen versuchten, das «Erbeten» von Geld als ein normales Verkaufsgespräch für Fotos, Videoschnitte und die Patientendaten des beim Skifahren verunglückten Rennfahrers darzustellen.

Schliesslich hätten Ganoven das Material im Darknet für 50 Millionen anbieten wollen – die drei Angeklagten wollten es der Familie daher «nur» für 15 Millionen Euro quasi zum Freundschaftspreis verkaufen.

Gemeinsache Sache gemacht?

Neben den drei Personen, die teils zum Sicherheitsteam der Schuhmachers gehörten, war aber auch eine Krankenschwester in den Fokus der Ermittlungen in der Schweiz geraten. Sie hatte nicht nur Zugang zum Patientencomputer, sondern war aus anderen Gründen – als der Erpressung – entlassen worden.

Die Strafverfolgungsbehörden hatten die Verfolgung dieser Schiene in der Schweiz zwar eingestellt.

«Da Tat- und Wohnort der Krankenschwester in der Schweiz liegen, hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal die Behörden dort gebeten, das Verfahren wieder aufzunehmen», schrieb «Der Spiegel» nun.

Im Strafprozess der drei Angeklagten hatte es nämlich geheissen, die Frau habe gemeinsame Sache gemacht und wollte auch einen Teil der Beute ergattern.

Zu geringe Strafen erhalten

Neben diesem Schweizer Teil wird aber andererseits auch das deutsche Verfahren eine neue Runde drehen müssen.

Wie unter anderen der «Blick» berichtete, legte Familie Schumacher umgehend Berufung in Deutschland ein, weil die Strafen für die Verurteilten viel zu gering erschienen.

«Wir haben Berufung eingelegt gegen das in unseren Augen viel zu milde Urteil für den Herrn», wird die Ehefrau des 56-jährigen Schumachers, Corinna Schumacher, zitiert.

«In meinen Augen war er der Drahtzieher hinter dieser Sache. Am meisten schockiert mich immer noch der massive Vertrauensmissbrauch. Er sollte dafür eine Strafe bekommen, die eventuelle Nachahmer abschreckt.»

Der Berufungs-Antrag der Familie Schumacher habe das Ziel, den 53-jährigen Ex-Personenschützer wegen Mittäterschaft bei der Erpressung zu verurteilen, schrieb der «Blick».

Geld für Langzeitpflege

Neben dieser Erpressung hatten die Schumachers unlängst wegen der Versteigerung exquisiter Schweizer Luxusuhren des Rennfahrers für Aufsehen gesorgt, wie muula.ch berichtete.

Der Sammler von Luxuszeitmessern liess bei Christie’s in Genf ein paar seiner Spitzenexemplare um J.P. Journe, Audemars Piguet & Co. unter den Hammer bringen.

Dies sollte Geld in die Familienkasse spülen, damit die Schumachers die Rehabilitation und Langzeitpflege des verunfallten Ex-Formel-1-Rennfahrers bezahlen können.

18.02.2025/kut.

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