Energiekonzern BKW erleidet Schlappe bei Windpark

BKW Hauptsitz
Am Hauptsitz von BKW trudelt eine Verfügung zu einem Baustopp ein. (Bild: PD)

Die Berner Energiefirma BKW will seit Jahrzehnten einen Windpark in Tramelan errichten. Nun erleidet sie wieder einen Rückschlag.

Der Kanton Bern hat seinen staatlichen Energiekonzern BKW zurückgepfiffen.

Am 11. August begann die Staatsfirma zwar mit einem feierlichen Medienanlass die Bauarbeiten für den Windpark Tramelan BE.

Sofortiger Baustopp

Doch offenbar verfügt das Unternehmen noch nicht einmal über alle Bewilligungen, wie Umweltschützer am heutigen Dienstag bekanntmachten.

Der Kanton Bern habe einen sofortigen Baustopp verfügt, hiess es weiter unter Beifügung der Dokumente.

Die Baubewilligung sei nicht rechtskräftig, weil zahlreiche Bedingungen für den Baubeginn nicht erfüllt seien, erklärte Elias Vogt, Präsident Initiativkomitees Wald- & Gemeindeschutz-Initiativen, in einem Communiqué.

Knallharte Verfügung

Die Firma erklärte jedoch gegenüber Medien, dass sie durchaus zu Vorarbeiten berechtigt gewesen sei.

Um Zufahrtswege erstellen zu können, seien Bäume gefällt und Humus abgetragen worden, erklärte ein Mediensprecher.

Die Schäden am Wald könnten aber nicht wiedergutgemacht werden, weshalb der Kanton die Bauarbeiten aufgrund des Umweltschutzes erst einmal stoppte.

Dies habe «effet immédiat», also unverzüglich, zu erfolgen, so die Anweisungen der Behörde.

Kein Ermessensspielraum

Bis 8. September hat die Staatsfirma nun Zeit, eine Stellungnahme einzureichen, geht aus der Verfügung Nummer OJ 120/2025/59 hervor, die muula.ch vorliegt.

Wird ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben ohne Baubewilligung oder unter Nichteinhaltung der Baubewilligung ausgeführt, sei die Gemeinde verpflichtet, die Einstellung der Arbeiten anzuordnen und verfüge dabei über keinen Ermessensspielraum, hiess es.

Dabei müssten auch keine Interessen der Beteiligten abgewogen werden.

Gültigkeit nicht gegeben

Offenbar hatten die Verantwortlichen der BKW am Medienanlass zugegeben, dass noch Leitungs- und Durchfahrtsrechte bei Bauern vor Ort fehlten.

Ein Enteignungsverfahren war im November 2024 zwar gestartet worden.

«Erst wenn die Leitungs- und Durchfahrtsrechte im Grundbuch eingetragen sind, darf mit dem Bau begonnen werden», hiess es nun von den Projektgegnern.

ESTI und BFE müssen genehmigen

Noch viel wichtiger sei aber die fehlende Bewilligung des Windparks durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI beziehungsweise durch das Bundesamt für Energie BFE.

Die BKW habe erst im Sommer 2024 die nötigen Bewilligungen für den Bau der Starkstromleitungen, den Anschluss der Generatoren und die Errichtung der Transformatoren beantragt, hiess es zu den fehlenden Genehmigungen.

Somit liegt das Projekt «Parc éolien de la Montagne de Tramelan et Montbautier» erst einmal auf Eis.

19.08.2025/kut.

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