
Die Behörden nahmen landesweit Barbershops, Coiffeurgeschäfte und Kosmetikstudios unter die Lupe. In manchen Kantonen fanden sie deutliche Missstände.
Die Schweizer Gewerbepolizei war auch in diesem Jahr wieder unterwegs.
Kontrolliert wurden diesmal die Preisbekanntgabe in Barbershops, Coiffeurgeschäften und Kosmetikstudios beim Angebot von Waren und Dienstleistungen, wie muula.ch im Vorfeld warnte.
Auch Schaufenster beanstandet
Rund ein Viertel waren bei den diesjährigen Kontrollen nicht korrekt, gab das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco die Resultate zu Stichprobenkontrollen in 3651 Geschäften bekannt.
Die Beamten prüften insbesondere die Preise der Waren- und Dienstleistungsangebote im stationären Handel und Warenangebote im Schaufenster.
In den Ladenlokalen und Schaufenstern seien je 76 Prozent der Geschäfte die Detailpreise der angebotenen Waren korrekt angezeigt gewesen, hiess es weiter.

Bei den Dienstleistungen seien in 77 Prozent der Geschäfte die Detailpreise korrekt angegeben gewesen. Damit ist klar, dass bei dem Rest etwas nicht stimmte.
Am meisten seien unvollständige oder fehlerhafte Preisangaben bei den Warenangeboten in den Geschäften und in den Schaufenstern festgestellt worden.
Strafanzeigen vorgenommen
Ziel der kantonsübergreifenden Kontrollkampagnen sei eine Sensibilisierung der Anbieter, mahnte das Seco. Damit sollen die Firmen der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung schenken.
In weniger als 25 Prozent, also 853 Fällen, der insgesamt kontrollierten Geschäfte erteilten die Beamten aber sogar Verwarnungen. Dies bedeutet, dass die Geschäfte die mangelhafte Preisbekanntgabe innert einer Nachfrist beheben sollten.
In weniger als 1 Prozent der Fälle haben die kantonalen Vollzugsstellen entweder Ordnungsbussen oder sogar Strafanzeigen an die jeweils zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde eingereicht.
Bern, Tessin und Waadt
Ordnungsbussen oder Strafanzeigen werden in der Regel eingereicht, wenn ein betroffener Anbieter es unterlässt – trotz Mängelfeststellung, Übergabe einer Informationsbroschüre und Fristansetzung zur Behebung des oder der Mängel – die Preise korrekt bekanntzugeben.
Besonders gross war die Hartnäckigkeit von Coiffeuren & Co. im Kanton Bern, Tessin und Waadt. Dort sprachen die Preispolizisten von den 853 Verwarnungen 117, 142 und 193 aus, wie die Detailzahlen ergaben.
Automobilbranche aufgepasst
Im nächsten Jahr werde die Preisbekanntgabe bei Garagen kontrolliert, gab das Seco bekannt. Damit ist klar, dass dort noch gehandelt werden kann.
Obwohl die Behörden die Kontrollen im Vorfeld bekanntgaben, fanden sie doch noch erstaunlich viele Übeltäter.
Firmen müssen Preise in der Schweiz korrekt anschreiben, sonst drohen Strafen und den Verlust von Kunden.
16.12.2025/kut.





