Die Wettbewerbskommission Weko hat gleich zwei Untersuchungen angestossen. In der Schweiz gibt es ohnehin im Kartellrecht viel zu tun.
Es vergeht in der Schweiz kaum ein Tag, an dem die Wettbewerbshüter um die Weko nicht irgendein Verfahren in Gang setzen würden. Offenbar sind viele Regeln zu Kartellen nicht bekannt.
Koordination von Offerten
Am heutigen Donnerstag gab es gleich zwei Aktionen der Weko. Sie eröffnete eine neue Untersuchung zu allfälligen Abreden im Tiefbau und führte Hausdurchsuchungen im Kanton Neuenburg bei mehreren Unternehmen durch, wie sie mitteilte.
Es bestünde der Verdacht, dass diese Unternehmen ihre Offerten und Preise während mehreren Jahren für Beschaffungen der öffentlichen Hand und Privaten koordinierten, hiess es zur Begründung.
Jahre an Untersuchung
Im Rahmen der Untersuchung sei zu prüfen, ob tatsächlich kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen vorlägen. Es gelte die Unschuldsvermutung. Eine solche Untersuchung dauere in der Regel zwei Jahre, teilten die Wettbewerbshüter mit.
Sprechen sich Anbieter untereinander ab, zu welchem Preis sie offerieren und wem sie einen Beschaffungsauftrag zuteilen wollen, treffen sie kartellrechtlich unzulässige Submissionsabreden.
Solche Vereinbarungen erhöhen aber die Preise, machen Unternehmen ineffizient und wirken innovationshemmend. Sie belasten damit die Wirtschaft und die öffentliche Hand. Die Weko untersuchte in den vergangenen Jahren mehrere Submissionskartelle, wie auch muula.ch berichtete.
Marktbeherrschende Stellung
Die Weko wird aber auch das Zusammenschlussvorhaben der Schweizerischen Post und Quickmail vertieft prüfen. Die Post beabsichtigt, die sanierungsbedürftige Quickmail-Gruppe zu übernehmen.
Der Zusammenschluss könne allenfalls in diversen Brief- und Paketpostmärkten sowie dem Markt für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken, teilten die Wettbewerbshüter am heutigen Donnerstag mit.
Indirekte Bewilligung möglich
Die staatliche Post mache zwar geltend, dass es sich vorliegend um eine Sanierungsübernahme handle.
Die Weko, die nun vier Monate lang Zeit hat, die Angelegenheit zu prüfen, kann eine solche selbst dann zulassen, wenn sie zwar aus wettbewerblicher Sicht problematisch ist, aber sich die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb auch ohne den Zusammenschluss ergeben würden.
Etwa, falls die Quickmail-Gruppe ohne Unterstützung innert kurzer Zeit vom Markt verschwinden und als Folge davon ein Grossteil der Kundschaft der Quickmail-Gruppe ohnehin zur Post wechseln würde.
Gute Kartelle?
Die Materie ist jeweils komplex, wie sich bereits am gestrigen Mittwoch zeigte.
Da sollte eine Abschottung des Schweizerischen Automobilmarktes verhindert werden und der Bundesrat verabschiedete die Verordnung über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor.
Denn es gibt eben auch gute Kartelle, wie muula.ch bereits berichtete. Und da dürfen sich die Firmen dann absprechen.
Man lernt also jeden Tag bei der Weko etwas dazu.
30.11.2023/kut.
Die WEKO resp. ihr Sekretariat hat im Jahr 2022 drei Untersuchungen und sechs Vorabklärungen eröffnet (ferner wurden 49 Unternehmenszusammenschlüsse beurteilt). Dieses Jahr wurden gemäss den Medienmitteilungen bislang sieben Verfahren eröffnet.
Der Teaser zu Beginn des Artikels, wonach kaum ein Tag vergehen würde, an dem die Wettbewerbshüter um die Weko nicht irgendein Verfahren in Gang setzen würden, ist wirklich recht grundsätzlich missraten. Die Kadenz liegt bei unter einem Verfahren pro Monat.