Disney-Konzern demonstriert Weg zu weniger Rechtsklagen

Eine Figur mit einer Waage und verbundenen Augen
Firmen finden einen Weg gegen kostspielige Rechtsklagen. (Bild: Tingey / unsplash)

Bei Streit zwischen Kunden und Firmen steht der Weg der Klage vor Gericht offen. Der US-Konzern Disney zeigt, dass es aber auch noch anders geht.

Das Häkchen zum Akzeptieren der Geschäftsbedingungen ist meist schnell gesetzt.

Konsumenten lesen die vielen Seiten der Regeln meist ohnehin kaum.

Tod nach Essen

Dies wurde einem Ehepaar nun zum Verhängnis, das ohnehin schon stark vom Leben gezeichnet war.

Die Frau verstarb kurz nach einem Essen in einem Restaurant vom Vergnügungspark Disney, wie mehrere Medien über die folgenreiche Lebensmittelunverträglichkeit berichteten.

Der Ehemann wollte den Betreiber Disney dann verklagen, doch dieser wies den Rechtsstreit mit einer interessanten Begründung ab.

Teurer kostenloser Monat

Erstens sei Disney weder der Eigentümer noch Betreiber des Restaurants. Dies kann man als Betroffener vielleicht noch nachvollziehen.

Doch dann berief sich der US-Konzern auch noch auf die akzeptierten Bedingungen eines Probeabos seines Streamingdienstes Disney+, wie die «New York Times» und «The Guardian» über den Fall berichtete.

Mehrfach eingewilligt

Dort hiess es, dass weder Disney noch andere Tochtergesellschaften verklagt werden könnten, sondern ein Schlichtungsverfahren im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwingend vorgeschrieben sei.

Dies hätte sogar in Grossbuchstaben bereits am Anfang des akzeptierten Dokuments bei dem Probeabo für einen Monat gestanden, argumentierte der US-Konzern.

Gleichzeitig habe der Mann mit dem Kauf der Eintrittskarten in den Vergnügungspark dieselben Bedingungen akzeptiert, frohlockte die amerikanische Firma siegessicher.

Neue Methode?

Dass Firmen sich mit einer einfachen Formulierung in den Geschäftsbedingungen vor teuren Rechtsklagen schützen können, war bisher nicht bekannt.

Somit sollten Verbraucher jeweils genau überlegen, ob sie einfach mal schnell das Häkchen bei Lockvogelangeboten setzen.

Es könnte sich später rächen.

Vielleicht braucht es nun aber eine Klage, dass sich Unternehmen nicht über diesen Weg vor dem Risiko von Gerichtsverfahren entziehen können.

17.08.2024/kut.

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