Bundesverwaltungsgericht mit neuer CS-Überraschung

Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte erneut zur CS. (Bild: PD)

Im Streit um die CS-Notfusion mit der UBS fällte das Bundesverwaltungsgericht schon einen unerwarteten Entscheid. Nun überrascht es wieder.

Das Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen ist immer für Überraschungen gut.

Am heutigen Mittwochabend meldete sich das Gericht erneut in Sachen AT1-Bond-Abschreibung bei der Credit Suisse (CS) zu Wort.

Angabe auf Webseite zählt

Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Zwischenverfügung vom 22. Oktober 2025 alle hängigen Verfahren betreffend die Abschreibung von AT1-Kapitalinstrumenten mit Ausnahme des Verfahrens B-2334/2023 sistiert, teilte es per Communiqué mit.

Die Bundesrichter publizierten im Bundesblatt gleichzeitig eine unerwartete Begründung dafür.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, deren Anordnung zur Abschreibung der AT1-Bonds der CS das Bundesverwaltungsgericht annullierte, habe auf ihrer Webseite angekündigt, diesen Teilentscheid anzufechten und innerhalb der Rechtsmittelfrist an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Ökonomie als Grund

Das Rechtsmittelverfahren vor Bundesgericht in Lausanne habe allerdings voraussichtlich einen präjudiziellen Einfluss auf den Gegenstand der obgenannten Verfahren, sodass die genannten Verfahren aus Gründen der Prozessökonomie zu sistieren seien, bis das Bundesgericht im Verfahren B-2334/2023 einen Entscheid gefällt habe, hiess es weiter.

Betroffene könnten gegen den Entscheid noch beim Bundesgericht opponieren, erklärten die Bundesrichter zudem.

So dreht sich das Thema quasi immer wieder im Kreis zwischen St.Gallen und Lausanne.

Weitreichende Befugnisse nutzen

Speziell ist, dass die sonst so auf Fakten erpichten Richter diesmal gar nicht den rechtskonformen Weiterzug der Finma zum Bundesgericht abwarten.

Ein paar Tage hätte der Sistierungsentscheid wohl auch noch warten können.

Doch da argumentieren die Advokaten mit weitreichenden Befugnissen.

Fehlende Lust an Denkarbeit

Zudem ist die Prozessökonomie für das Vorgehen ein interessantes Argument, denn .

Die Juristen am Bundesverwaltungsgericht wollen sich aber auch erst gar keine Gedanken um die Lösung ihres Entscheids zur Rückabwicklung der Abschreibung von AT1-Bonds machen, falls das Bundesgericht anderer Meinung ist. Dies zeigt, wie praktikabel Juristen manchmal sind.

Nun muss die Finma die Sache aber innerhalb der Rechtsmittelfrist auch beim Bundesgericht einreichen. Sonst braucht es in St.Gallen wieder eine Überraschung.

22.10.2025/kut.

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