Bundesstrafgericht spricht Milliardenurteil

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona
Das Bundesstrafgericht verurteilte Milliardenbetrüger in Bellinzona. (Bild: PD)

Das Bundesstrafgericht hat zu 1MDB entschieden. Der Betrugsfall zeigt, welch leichtes Spiel manche Gauner bei Milliardeninvestitionen haben.

Betrug, untreue Geschäftsbesorgung und Geldwäscherei führten nach Jahren zur Verurteilung der Angeklagten im 1MDB-Fall.

Dabei war der malaysische Staatsfonds 1MDB um Milliarden gebracht worden.

Immobilien beschlagnahmt

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilte den Hauptangeklagten und einen Gehilfen zu sieben beziehungsweise sechs Jahren an Gefängnis, wie das oberste Schweizer Strafgericht mitteilte.

Die Richter ordneten zudem bei dem Schweizerisch-britischen Geschäftsmann und seinem Schweizerisch-saudischen Geschäftspartner die Einziehung und Rückerstattung von Geldern sowie Vermögenswerten an.

Darunter sind Immobilien in der Schweiz und im Vereinigten Königreich sowie Beträge auf zahlreichen Bankkonten in Höhe von mehr als 240 Millionen Dollar. Diese sollen an 1MDB zurückgegeben werden.

Keine stichhaltigen Gegenargumente

Als Reaktion auf die Verurteilungen und die gerichtliche Anordnung zur Einziehung von Vermögenswerten begrüsste ein Sprecher des 1MDB-Vorstands umgehend den Gerichtsentscheid.

Er dankte Schweizer Behörden für ihre Arbeit, um die Veruntreuung von Geldern sowie den Betrug am malaysischen Volk aufzuklären.

Die Beschuldigten hätten vor Gericht keine stichhaltigen Argumente vorgebracht, wonach es sich beim Abfluss von Geld nicht um Betrug gehandelt habe, teilte das Gericht in Bellinzona weiter mit.

Die zwei Männer müssen dem malaysischen Staatsfonds zudem 1,75 Milliarden Dollar plus Zinsen zurückerstatten. Die Schweiz besteht obendrein auf Ersatzforderungen.

Partnerschaft vorgegaukelt

Weitere Angaben des Gerichts zeigen, wie einfach es allerdings war, das Geld aus dem Staatsfonds zu bekommen.

Die Beschuldigten erarbeiteten im Jahr 2009 einen Vorschlag für eine Investitionspartnerschaft, die aus einer angeblichen zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zwischen Saudiarabien, als dessen Vertreterin fälschlicherweise die Petrosaudi-Gruppe dargestellt wurde, und Malaysia, vertreten durch 1MDB, bestanden haben soll.

Die Beschuldigten machten die Mitglieder des Vorstands von 1MDB glauben, dass Petrosaudi Verbindungen zur saudiarabischen Regierung habe und dass die Erdölfirma erhebliche Ölaktiva in das Joint Venture einbringen würde.

Diese Angaben waren allerdings falsch, was die Beschuldigten sehr wohl wussten.

Mit Schnäppchen gelockt

Kurz nach der Entwendung von 1 Milliarde Dollar kamen die Beschuldigten auf die Idee, das Joint Venture in ein islamisches Darlehen umzuwandeln.

Dieses Instrument, das dem 1MDB als stabiler und rentabler dargestellt wurde, sollte in Wirklichkeit nur dazu dienen, weitere Mittel des Staatsfonds abzuzweigen.

In diesem Zusammenhang beantragten die Beschuldigten im Juli 2010 bei 1MDB die Gewährung einer zusätzlichen Tranche von 500 Millionen Dollar, angeblich für den Kauf einer Beteiligung an einem französischen Energiekonzern zu einem Preis, der 20 Prozent unter dem Marktpreis lag.

Teilbetrag zurückgezahlt

Nach demselben Muster handelten die Beschuldigten im Mai 2011.

Nachdem sie einen kleinen Teil der zuvor entwendeten Gelder als Zinsen an 1MDB zurückzahlten, um den Eindruck zu erwecken, dass die früheren Investitionen rentabel seien, zogen sie weitere 330 Millionen Dollar aus dem Staatsfonds ab.

Damit sollte ein angebliches – in Wirklichkeit nichtexistierendes – Bohrprojekt im Osten Saudiarabiens finanziert werden.

Hunderte Handlungen zur Verschleierung

Nach der Entwendung der Gelder nahmen die Beschuldigten eine sehr hohe Anzahl von Handlungen vor, die geeignet waren, die Ermittlung der Herkunft, die Auffindung oder die Einziehung von Vermögenswerten zu vereiteln.

Nach Feststellungen der Strafkammer verübte der erste Beschuldigte 370 Geldwäschehandlungen unter Verwendung von 12 Bankkonten im Gesamtwert von rund 7 Milliarden Dollar und weiteren Millionenbeträgen in anderen Währungen.

Der zweite Beschuldigte kam auf 220 Geldwäschehandlungen unter Verwendung von 11 Bankkonten im Gesamtwert von rund 5 Milliarden Dollar und weiteren Millionenbeträgen in anderen Währungen.

Viel Zeit verstrichen

Bei ihrer Festsetzung der Strafen wurden laut dem Bundesstrafgericht die sehr hohen Beträge, die Intensität der kriminellen Aktivität, das selbstsüchtige Motiv sowie – strafmildernd – die seit den Taten verstrichene Zeit seit 2009 und 2011 berücksichtigt.

Der Unterschied bei den verhängten Strafen erklärt sich dadurch, dass einer der beiden Geschäftsführer von Petrosaudi sich wesentlich mehr bereichert habe als der andere und eine grössere Anzahl von Geldwäschehandlungen begangen habe.

Investoren müssen aufpassen

Interessant ist allerdings bei dem Fall, dass die Strafkammer bei beiden Tatkomplexen feststellte, dass die Mitglieder des Vorstands von 1MDB zwar nicht Opfer einer arglistigen Täuschung gewesen seien.

Denn obwohl die von den Tatbeteiligten vorgebrachten Argumente weitgehend dieselben waren, wie beim ersten Sachverhalt, gab es eine Reihe von Elementen, die 1MDB zu einer gewissen Vorsicht hätten veranlassen sollen.

Mit anderen Worten hätten die Alarmglocken bei den Betrogenen schrillen müssen.

Es wurde den Betrügern mit den Transaktionen um angebliche Investitionsmöglichkeiten in Milliardenhöhe offenbar sehr einfach gemacht.

29.08.2024/kut.

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