
Die Schweiz setzt auf Kontingentierung der Arbeitsbewilligungen für Drittstaatern. Wie unsinnig das Ganze ist, zeigt nun die Landesregierung selbst.
Braucht die Schweiz eine Arbeitskraft von ausserhalb der Europäischen Union (EU) oder den Efta-Staaten ist die Zahl jährlich limitiert.
Maximal 8500 Personen pro Jahr dürfen aus den USA, China, Indien, Kanada, Australien, Japan & Co. in die Schweiz zum Arbeiten kommen.
Extrawurst für UK
Auch im kommenden Jahr dürfen nur 4500 Personen aus Drittstaaten eine Aufenthaltsbewilligung B und 4000 Personen eine Kurzaufenthaltsbewilligung L erhalten, teilte der Bundesrat am heutigen Mittwoch mit.
Unverändert bleibe auch das Sonderkontingent für Erwerbstätige aus Grossbritannien, welche die Schweiz seit dem Brexit separat bewilligt.
Die Höchstzahl liegt bei 3500 Personen, davon 2100 für Aufenthaltsbewilligungen B und 1400 für Kurzaufenthaltsbewilligungen L.
Die Schweiz passe die Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) entsprechend ab Januar 2026 an, erklärte die Landesregierung.
Schweiz unpopulär
Wie sinnlos diese jährliche Zeremonie ist, zeigt der Bundesrat gleich selbst. In den vergangenen Jahren wurden die Kontingente jeweils gar nicht ausgeschöpft.
Per 31. Dezember 2024 haben die Unternehmen 74 Prozent der verfügbaren Drittstaatenkontingente (L und B) für 2024 genutzt.
Bei den separaten UK-Kontingenten, welche nach dem EU-Austritt des UK übergangsweise eingesetzt wurden, resultierte eine Ausschöpfung von 21 Prozent (L und B).
muula.ch berichtete von Briten, die dennoch aufgrund fehlender Kontingente des Landes verwiesen wurden, was zeigt, wie absurd die ganze Prozedur ist.
Sinkende Ausschöpfung
Bis Ende September 2025 haben die Kantone auch erst rund 52 Prozent der verfügbaren Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten (L und B) beansprucht.
Die separaten Höchstzahlen für erwerbstätige UK-Staatsangehörige wurden, wie bereits in der Vergangenheit, nur mässig nachgefragt.
Die Ausschöpfung betrug Ende September lediglich 17 Prozent (L und B), wie der Bundesrat bekanntgab. Die Briten machen um die Schweiz also förmlich einen Bogen.
Mieten ausgebildeter Experten
Liegen die Kontingente generell zu hoch und limitieren nicht, braucht es sie eigentlich gar nicht, wie die aktuelle Situation eindrücklich zeigt.
Liegen die Kontingente viel zu tief und will in der Schweiz der Staat oder eine Firma dennoch einen Chinesen, Inder oder Amerikaner beschäftigen, erhöht der Bund die Kontingente einfach oder der entsprechende Kanton erteilt den Aufenthaltstitel, ohne sich an die Limite zu halten.
Zudem wandern viele Arbeitskräfte auch wieder aus, wie die Zahlen belegen. Die Schweiz mietet sich quasi bloss Fachkräfte für eine gewisse Zeit.
Die ganze Bürokratie um Limitierungen für Ärzte, ETH-Forscher, Manager, IT-Spezialisten & Co. kann eigentlich weg – inklusive des jährlichen Rituals, die Drittstaatenkontingente um ein weiteres Jahr zu verlängern.
19.11.2025/ena.





