Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Betrieben ist in der Schweiz oft ein Zankapfel. Der Bundesrat weist Staatsbetriebe nun halbherzig an.
Die Schweiz ist in vielfacher Hinsicht ein sozialistisches Land.
Dies wird mit Blick auf staatliche Geldhäuser, um Postfinance oder die Kantonalbanken, um staatliche Transportgesellschaften, wie Postauto oder die SBB, beziehungsweise um die staatliche Telefongesellschaft Swisscom immer wieder deutlich.
Monopole überall
Die freie Wirtschaftsordnung des Landes wird an vielen Stellen durch staatliches Handeln verzerrt.
Da braucht man auch gar nicht so weit bis zu den mit Zwangsgebühren finanzierten Staatsmedien zu gehen, um den Einfluss des Staates auf das Wirtschaften zu sehen.
Es reicht schon, Staatsversicherer, wie die staatliche Unfallversicherung Suva, oder die vielen kantonalen Monopolversicherer, anzusehen.
Immer bei Bundesgericht landen
Eine Änderung der Bundesverfassung, die eine Wettbewerbsverzerrung durch Staatsunternehmen vorsehen sollte, lehnte der Bundesrat vor ein paar Jahren noch ab.
Mittlerweile akzeptiert die Landesregierung die Argumente um unfaire Marktbedingungen, weil Staatsbetriebe verdeckte Hilfen etwa bei Finanzierungen oder sogar Quersubentionierungen von staatlichen Aufgabenbereichen erhalten.
Gegen behauptete Verletzungen der Wirtschaftsfreiheit steht zwar schon heutzutage grundsätzlich der Beschwerdeweg ans Bundesgericht offen.
Jedoch ist das für Betroffene mühsam und kann bis zu einer Lösung auch immer Jahre dauern.
Neuen Teil-Leitsatz geschaffen
Um unbürokratisch eine Lösung zu finden, passte der Bundesrat diese Woche die Corporate-Governance-Leitsätze für die Steuerung der Unternehmen und Anstalten des Bundes an.
Gemäss dem neuen Leitsatz 15a dürfen Bundesunternehmen über keine relevanten Wettbewerbsvorteile verfügen, wenn sie ausserhalb der ihnen im Rahmen des Service public übertragenen Aufgaben Dienstleistungen am Markt erbringen, teilte das Wirtschaftsdepartement WBF mit.
Neu Spartenrechnung verpflichtend
Wer sich den neuen Teil-Pragraphen 15a dann anschaut, sieht, dass Staatsbetriebe künftig den Bereich der selbstgewählten Tätigkeiten im Wettbewerb ausreichend vom Bereich der übertragenen Aufgaben zu trennen haben.
«Die beiden Bereiche sind buchhalterisch mit einer Spartenrechnung zu trennen», erklärte die Landesregierung. Dies können nun Private von ihren Konkurrenten erwarten, wobei Leitlinien eben Leitlinien sind und wohlgemerkt kein Gesetz.
Auch für einen eigenen Leitsatz hat es offensichtlich nicht gereicht.
Strikte Trennung der Informationen?
Zu vermeiden seien zudem Finanzierungsvorteile bei den selbstgewählten Tätigkeiten und die diskriminierende Nutzung von Informationen oder anderen Ressourcen aus dem Bereich der übertragenen Aufgaben, hiess es weiter.
Das bedeutet, dass Staatsbetriebe dort, wo sie mit privaten Anbietern in Konkurrenz stehen, auch wirklich gleichlange Spiesse haben sollen.
Eile mit Weile
Wer jedoch die Schweiz kennt, weiss, dass solche Forderungen sehr gut auf Papier stehen, aber in der Praxis lange Zeit brauchen, um überhaupt ansatzweise umgesetzt zu werden.
Der Bundesrat hat auch «nur» 12 Jahre gebraucht, um diesen Teil-Passus nun in die Leitlinien für Staatsunternehmen einzuführen. Bis es dann bei den Staatsfirmen auch wirklich ankommt, dürfte es also auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Die Schweiz ist eben in vielerlei Hinsicht nichts anderes als ein sozialistischer Staat, wo Änderungen immer Ewigkeiten dauern.
Und die Frage, warum es Staatsbetriebe in privatwirtschaftlichen Gefilden überhaupt braucht, steht ohnehin im Raum.
15.09.2024/kut.