Die Landesregierung hat den Finanzplatz Schweiz gegen sich aufgebracht. Wie immer geht es um das liebe Geld.
Die Änderung der Eigenmittelverordnung für Schweizer Geldinstitute tritt per 1. Januar 2025 in Kraft.
So lautete der einfache Satz, den der Bundesrat geäussert hatte.
Weitere Infos angefordert
Wie im November 2023 beschlossen, soll das internationale Regelwerk Basel III Standards für Banken ab kommenden Jahr in der Schweiz gelten.
Gleichzeitig beauftragte die Landesregierung das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), den Bundesrat bis Ende Juli 2024 über den Stand der internationalen Umsetzung des Standards zu informieren.
Diplomatische Wortwahl
Doch nun stemmen sich die Geldhäuser gegen den Entscheid.
Die Schweizerische Bankiervereinigung SBVg, das Sprachrohr der Schweizer Geldhäuser, sei über den Entscheid des Bundesrats zur Umsetzung des finalen Basel III Standards per 1. Januar 2025 irritiert, hiess es am heutigen Mittwoch im Newsletter der Interessenvertretung.
Das ist eine Formulierung, die klar für einen Affront spricht.
Vorauseilender Gehorsam
Mit dem Entscheid presche die Schweiz ohne Not vor und benachteilige den Schweizer Finanzplatz, hiess es weiter.
Die Landesregierung schwäche die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes im Vergleich zu anderen internationalen und bedeutungsstarken Finanzplätzen, erklärte die SBVg.
Gleichlange Spiesse fehlen
Relevante Kernmärkte, wie EU, UK und die USA, führten die Basel III Standards oder wesentliche Teile davon später ein beziehungsweise sei der Einführungszeitpunkt noch nicht einmal bekannt, so die Kritik.
«Es ist die Aufgabe des Bundesrats, für attraktive und international kompatible Rahmenbedingungen zu sorgen, die dem Finanzplatz eine globale Reichweite ermöglichen», erklärten die Schweizer Banker obendrein.
Mit dem Entscheid des Bundesrates nehme sich die Schweiz die Chance, sich mit gleichlangen Spiessen gegenüber wichtigen internationalen Finanzplätzen behaupten zu können.
Festhalten an Zeitplan
Dem Bundesrat ist all dies offenbar egal.
In der Medienmitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen SIF steht, dass der Bundesrat um die internationalen Entwicklungen wisse.
«Trotz Verzögerungen in einigen Ländern sieht er keinen Anlass, von seinem bisherigen Zeitplan abzuweichen», hiess es.
Auch Erleichterungen möglich
Damit trete der finalisierte Basel III Standard in der Schweiz per 1. Januar 2025 in Kraft.
Für die Schweizer Banken heisst dies, mehr Eigenmittel vorzuhalten, was etwa die Eigenkapitalrendite für Investoren drückt.
Allerdings sieht der Standard vor, dass auch weniger risikoreiche Bereiche der Geldinstitute mit weniger Eigenmitteln unterlegt werden müssen.
03.07.2024/kut.